Dienstanweisung Besuch Ort bei Drittanzeigen

Frau Blome, zu Gast in der BV9 am 4.3.2024, erklärte, dass immer jemand aus ihrem Dezernat den Ort aufsuchen muss, welcher bei einer Drittanzeige eines Falschparkers angegeben wird. Bitte senden Sie mir die Dienstanweisungen, die dieses Vorgehen beschreiben und anordnen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fr…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung Besuch Ort bei Drittanzeigen [#302076]
Datum
5. März 2024 19:44
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Frau Blome, zu Gast in der BV9 am 4.3.2024, erklärte, dass immer jemand aus ihrem Dezernat den Ort aufsuchen muss, welcher bei einer Drittanzeige eines Falschparkers angegeben wird. Bitte senden Sie mir die Dienstanweisungen, die dieses Vorgehen beschreiben und anordnen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302076/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre An- bzw. Nachfrage. Da ich selbst bei der Veranstal…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Dienstanweisung Besuch Ort bei Drittanzeigen [#302076]
Datum
6. März 2024 12:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre An- bzw. Nachfrage. Da ich selbst bei der Veranstaltung am 04.03.2024 nicht zugegen war, kann ich lediglich vermuten, dass es hier zu einem Missverständnis kam. Hinsichtlich Ihrer Fragestellung ist nämlich auszuführen, dass es für die Bearbeitung von Drittanzeigen keine spezielle Dienstanweisung gibt. Eine solche Dienstanweisung ist auch entbehrlich, da die entsprechenden Rechtsnormen das durchzuführende Verfahren explizit vorschreibt (hier: das Ordnungswidrigkeitengesetz und die Straßenverkehrsordnung). Allerdings wird in der Kommentierung zum Ordnungswidrigkeitengesetz festgehalten, dass die Verwaltungsbehörde nicht blindlings auf den Inhalt einer Drittanzeige vertrauen darf, sondern diesen entsprechend prüfen muss. Lediglich im Rahmen dieser Prüfung kann es sodann vorkommen, dass bei besonderen oder außergewöhnlichen Fallkonstellationen, neben der Auswertung von Bildern und Kartenmaterial, zusätzlich eine Ortsbegehung durchgeführt wird. Ein grundsätzliches Aufsuchen der Tatörtlichkeit ist nicht vorgesehen und in den allermeisten Fällen auch nicht erforderlich. Ich hoffe, ich konnte mit diesen Erläuterungen das offensichtliche Missverständnis aufklären und verbleibe mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, Vielen Dank für die ausführliche Klarstellung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstanweisung Besuch Ort bei Drittanzeigen [#302076]
Datum
16. März 2024 08:09
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für die ausführliche Klarstellung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302076/