Dienstanweisung(en) zur Erfassung von Beschwerden von Fluggästen am Hamburg Airport

laut Aussage des Bundespolizisten Herrn K. am Hamburg Airport, am Freitag 2.2.2024 existiert eine Dienstansweisung, die die Herausgabe von Identifikationsmerkmalen von Personan nach §5 LuftSiG regelt. Nach dieser Auskunft sind durch die zuständige Bundespolizeibehörde weder Personalnummmern, noch sonstige Identifikationsausprägungen von Mitarbeitenden der durch Dritte erbrachten Leistungen an Geschädigte auszuhändigen.
Bitte übermitteln Sie mir alle in diesem Zusammenhang erstellten und den Beamten übermittelten, noch gültigen Dienstanweisungen.
Sofern diese Dienstanweisungen existieren, teilen Sie mir bitte ebenso die Gründe für die Nicht-Herausgabe und damit die Unmöglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung einzelner Personen Ihrer Dienstleister mit.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut Aussage des Bundespolizisten Her…
An Bundespolizeidirektion Hannover Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung(en) zur Erfassung von Beschwerden von Fluggästen am Hamburg Airport [#299241]
Datum
4. Februar 2024 23:24
An
Bundespolizeidirektion Hannover
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut Aussage des Bundespolizisten Herrn K. am Hamburg Airport, am Freitag 2.2.2024 existiert eine Dienstansweisung, die die Herausgabe von Identifikationsmerkmalen von Personan nach §5 LuftSiG regelt. Nach dieser Auskunft sind durch die zuständige Bundespolizeibehörde weder Personalnummmern, noch sonstige Identifikationsausprägungen von Mitarbeitenden der durch Dritte erbrachten Leistungen an Geschädigte auszuhändigen. Bitte übermitteln Sie mir alle in diesem Zusammenhang erstellten und den Beamten übermittelten, noch gültigen Dienstanweisungen. Sofern diese Dienstanweisungen existieren, teilen Sie mir bitte ebenso die Gründe für die Nicht-Herausgabe und damit die Unmöglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung einzelner Personen Ihrer Dienstleister mit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299241 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299241/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisung(en) zur Erfassung von Beschwerden von Fluggästen a…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstanweisung(en) zur Erfassung von Beschwerden von Fluggästen am Hamburg Airport [#299241]
Datum
7. März 2024 06:24
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisung(en) zur Erfassung von Beschwerden von Fluggästen am Hamburg Airport“ vom 04.02.2024 (#299241) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisung(en) zur Erfassung von Beschwerden von Fluggästen am Hamburg Airport“ [#299241]
Datum
7. März 2024 18:38
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/299241/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil in der gesetzlich vorgegeben Frist keine Antwort erfolgte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 299241.pdf Anfragenr: 299241 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299241/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-725/007 II#0792 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisung(en) zur Erfassung von Beschwerden von Fluggästen am Hamburg Airport“ [#299241] # IFG-725/007 II#0792
Datum
11. März 2024 13:13
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
datenschutzerklrung.pdf
169,5 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-725/007 II#0792 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-725/007 II#0792 Sehr << Ant…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei der BPolD Hannover wegen Ihrer Anfrage zu „Dienstanweisung(en) zur Erfassung von Beschwerden von Fluggästen am Hamburg Airport“ [#299241] # IFG-725/007 II#0792
Datum
21. März 2024 10:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
27404-2024.pdf
163,9 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-725/007 II#0792 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen