Dienstanweisung für Zeugenaussagen von Polizeibediensteten

Anfrage an: Polizei Hamburg

Falls es eine interne Dienstanweisung für Zeugenaussagen von Polizeibediensteten gibt, so bitte ich Sie, mir diese zuzusenden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. November 2016
  • Frist
    6. Dezember 2016
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Polizei Hamburg Details
Von
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Betreff
Dienstanweisung für Zeugenaussagen von Polizeibediensteten [#18899]
Datum
3. November 2016 14:52
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Falls es eine interne Dienstanweisung für Zeugenaussagen von Polizeibediensteten gibt, so bitte ich Sie, mir diese zuzusenden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisung für Zeugenaussagen von Polizei…
An Polizei Hamburg Details
Von
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Betreff
AW: Dienstanweisung für Zeugenaussagen von Polizeibediensteten [#18899]
Datum
6. Dezember 2016 08:22
An
Polizei Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisung für Zeugenaussagen von Polizeibediensteten“ vom 03.11.2016 (#18899) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Polizei Hamburg
Dienstanweisung für Zeugenaussagen Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszug…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Dienstanweisung für Zeugenaussagen
Datum
7. Dezember 2016 14:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema "interne Dienstanweisung für Zeugenaussagen von Polizeibediensteten" nach dem HmbTG, der am 03.11.2016 bei der Polizei Hamburg eingegangen ist. Ihr Antrag wurde aufgrund eines Bürofehlers erst am 06.12.2016 der hiesigen Dienststelle J 211 zur Bearbeitung und Beantwortung zugeleitet. Ihr Antrag wird derzeit geprüft; Sie werden in Kürze weitergehend informiert werden. Mit freundlichen Grüßen

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Polizei Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 03.11.2016 an die Polizei Hamburg baten Sie um die Übersendung der int…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
AW: Dienstanweisung für Zeugenaussagen von Polizeibediensteten [#18899]
Datum
9. Dezember 2016 14:11
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 03.11.2016 an die Polizei Hamburg baten Sie um die Übersendung der internen Dienstanweisung für Zeugenaussagen von Polizeibediensteten. Zur weiteren Prüfung wurde Ihr Anliegen an das Justiziariat der Polizei Hamburg weitergeleitet. Die späte Antwort bitte ich zu entschuldigen. Regelungen für Zeugenaussagen von Polizeibediensteten sind in Hamburg in der Polizeidienstvorschrift (PDV) 350 (HH) enthalten. In der Anlage übersende ich Ihnen die PDV-Passagen, die sich auf Ihre Anfrage beziehen. Gebühren werden in diesem Zusammenhang nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen