Dienstanweisung Verkehr

die aktuellste Dienstanweisung des Ordnungsamts und der kommunalen Verkehrspolizei Wiesbaden für Kontrollen im ruhenden Verkehr und Abschleppmaßnahmen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Juni 2022
  • Frist
    2. August 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die aktuellst…
An Landeshauptstadt Wiesbaden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung Verkehr [#252335]
Datum
29. Juni 2022 07:45
An
Landeshauptstadt Wiesbaden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuellste Dienstanweisung des Ordnungsamts und der kommunalen Verkehrspolizei Wiesbaden für Kontrollen im ruhenden Verkehr und Abschleppmaßnahmen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252335/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Wiesbaden
Sehr << Antragsteller:in >> besten Dank für Ihre Anfrage, wir haben diese an das Ordnungsamt sowie da…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden
Betreff
AW: Dienstanweisung Verkehr [#252335]
Datum
29. Juni 2022 09:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> besten Dank für Ihre Anfrage, wir haben diese an das Ordnungsamt sowie das Straßenverkehrsamt zuständigkeitshalber weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisung Verkehr“ vom 29.06.2022 (#2523…
An Landeshauptstadt Wiesbaden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstanweisung Verkehr [#252335]
Datum
10. August 2022 13:37
An
Landeshauptstadt Wiesbaden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisung Verkehr“ vom 29.06.2022 (#252335) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landeshauptstadt Wiesbaden
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben die Erinnerung, wie auch bereits die damalige Anfrage, an die e…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden
Betreff
AW: Dienstanweisung Verkehr [#252335]
Datum
10. August 2022 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben die Erinnerung, wie auch bereits die damalige Anfrage, an die entsprechenden Fachämter weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Wiesbaden
Sehr << Antragsteller:in >> im Namen des Straßenverkehrsamtes der Landeshauptstadt Wiesbaden, in welc…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden
Betreff
AW: Dienstanweisung Verkehr [#252335]
Datum
12. August 2022 12:51
Status
Sehr << Antragsteller:in >> im Namen des Straßenverkehrsamtes der Landeshauptstadt Wiesbaden, in welches auch das Einsatzgebiet der Kommunalen Verkehrspolizei fällt, teile ich Ihnen hiermit mit, dass eine solche Dienstanweisung nicht existiert. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Aus einem Gespräch mit einem Mitarbeiter der kommunalen Verkehrspolizei ist mir be…
An Landeshauptstadt Wiesbaden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstanweisung Verkehr [#252335]
Datum
12. August 2022 13:32
An
Landeshauptstadt Wiesbaden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Aus einem Gespräch mit einem Mitarbeiter der kommunalen Verkehrspolizei ist mir bekannt, dass Weisungen/Handbucher zur Handhabung von Vergehen des ruhenden Verkehrs existieren. Können Sie mir mitteilen, auf was sich der Kollege sich in diesem Fall bezogen hat? Gibt es andere Dokumente, die den Kollegen den korrektem Umgang mit dem ruhenden Verkehr erklären? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252335/

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Landeshauptstadt Wiesbaden
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Nachsicht, dass es nicht unsere Aufgabe ist zu spekulieren o…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden
Betreff
WG: Dienstanweisung Verkehr [#252335]
Datum
12. August 2022 14:00
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Nachsicht, dass es nicht unsere Aufgabe ist zu spekulieren oder Mutmaßungen darüber anzustellen, ob tatsächlich ein OPB unserer Verkehrspolizei etwas derartiges gesagt hat, oder ob hier ein Missverständnis oder eine Verwechslung vorliegt. Wir haben ihre Frage klar beantwortet und dem habe ich nichts hinzuzufügen. Es gibt weder eine Dienstanweisung noch Handbücher zur Regelung des ruhenden Verkehrs. Ich bitte von weiteren Nachfragen abzusehen und danke für ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen