Dienstanweisung zu Trageweisen eines Tasers

Die von Ihnen gegenüber dem WDR erwähnte "Dienstanweisung, die mögliche Trageweisen [eines Tasers] vorschreibt, um Verwechslungen [mit der Schusswaffe] zu vermeiden."

Siehe auch Berichterstattung des Westdeutschen Rundfunks:

https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/taser-einsatz-polizei-dortmund-102.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung zu Trageweisen eines Tasers [#219034]
Datum
22. April 2021 21:57
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die von Ihnen gegenüber dem WDR erwähnte "Dienstanweisung, die mögliche Trageweisen [eines Tasers] vorschreibt, um Verwechslungen [mit der Schusswaffe] zu vermeiden." Siehe auch Berichterstattung des Westdeutschen Rundfunks: https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/taser-einsatz-polizei-dortmund-102.html
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219034/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Per Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Az: ZA - 30.01 Sehr An…
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
Dienstanweisung zu Trageweisen eines Tasers [#219034]
Datum
5. Mai 2021 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
6,2 KB


Per Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Az: ZA - 30.01 Sehr Antragsteller/in mit Anfrage vom 22.04.2021 baten Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW um Übersendung der in einem Bericht des WDR erwähnten "Dienstanweisung, die mögliche Trageweisen [eines Tasers] vorschreibt, um Verwechslungen [mit der Schusswaffe] zu vermeiden." Die "Dienstanweisung für den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) der Polizei NRW" ist nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung -VSA-), als "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" eingestuft. Von einer VS dürfen nur Personen Kenntnis erhalten, die aufgrund ihrer Dienstpflichten von ihr Kenntnis haben müssen. Die gewünschte Dienstanweisung kann daher nicht übersandt werden. Gebührenentscheidung: Diese Information ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen