Dienstanweisung zum Einsatz von Teaser

Bitte übersenden Sie mir die Dienstanweisung im Einsatz vom Teaser

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. November 2023
  • Frist
    29. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte übersenden Sie mir die Diens…
An Landespolizeipräsidium Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung zum Einsatz von Teaser [#293449]
Datum
27. November 2023 05:18
An
Landespolizeipräsidium Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte übersenden Sie mir die Dienstanweisung im Einsatz vom Teaser
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293449 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293449/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landespolizeipräsidium Saarland
Automatisches E-Mail-Reply Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail w…
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
Automatisches E-Mail-Reply
Datum
27. November 2023 05:18
Status
Warte auf Antwort
Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail wird dem Adressaten umgehend zugeleitet. Dringende Hilfeersuchen sind ueber die Notrufnummer 110 an die Polizei zu richten. Wir uebernehmen auch keine Gewaehr dafuer, dass die eMail unmittelbar nach dem Eingang gelesen oder bearbeitet wird. ------ Allgemeine Datenschutzhinweise: https://www.saarland.de/polizei/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html ------

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Landespolizeipräsidium Saarland
Ihre Anfrage über "fragdenstaat" vom 27. November 2023, [#293449] Sehr << Antragsteller:in >&…
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
Dienstanweisung zum Einsatz von Teaser [#293449]
Datum
28. November 2023 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Anfrage über "fragdenstaat" vom 27. November 2023, [#293449] Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres o. g. Antrages auf Zugang zu amtlichen Informationen. Eine "Dienstanweisung im Einsatz von "Teaser"" existiert im Landespolizeipräsidium nicht. Sofern Sie mit Ihrem Antrag die Übersendung einer Dienstanweisung zum Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (auch "Taser") begehren, so bitte ich darum, diese Anfrage an das für die gegenständliche Dienstanweisung zuständige Ministerium für Inneres, Bauen und Sport in Saarbrücken, Abteilung D, zu richten oder eine kurze Antwort auf diese E-Mail zu senden, damit die Anfrage von hier aus weitergeleitet werden kann. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen