Dienstanweisung zum Einsatz von Teaser

Anfrage an: Hessische Polizei

Bitte übersenden Sie mir die Dienstanweisung im Einsatz vom Teaser

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. November 2023
  • Frist
    29. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte übersenden Sie mir die Dien…
An Hessische Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung zum Einsatz von Teaser [#293450]
Datum
27. November 2023 05:19
An
Hessische Polizei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte übersenden Sie mir die Dienstanweisung im Einsatz vom Teaser
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293450 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293450/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessische Polizei
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Bitte um Übersendung der Dienstan…
Von
Hessische Polizei
Betreff
AW: Dienstanweisung zum Einsatz von Teaser [#293450]
Datum
29. November 2023 08:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Bitte um Übersendung der Dienstanweisungen in Sachen Distanzelektroimpulsgeräte. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) nicht gegenüber Polizeibehörden und dem Landesamt für Verfassungsschutz Anwendung. Nach § 81 Abs. 3 HDSIG ist der Zugang zu Informationen dieser Stellen auch dann ausgeschlossen, wenn sich die Informationen in Daten oder Akten anderer öffentlichen Stellen befinden, zum Beispiel im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Informationsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) oder dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bestehen nicht, da die Anwendungsbereiche der genannten Gesetze nicht eröffnet sind; Ihre Frage zielt weder auf Umwelt- noch auf Verbraucherinformationen ab (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 UIG, § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 HUIG, §§ 1, 2 Abs. 1 VIG). Abgesehen davon sind Landesbehörden keine informationspflichtigen Stellen i. S. d. § 1 Abs. 2 UIG. Aus diesen Gründen können wir Ihrer Bitte leider nicht entsprechen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ich hätte dann bitte einen rechtsfähigen Ablehnungsbescheid Mit freundlichen Grüßen << Antragst…
An Hessische Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstanweisung zum Einsatz von Teaser [#293450]
Datum
1. Dezember 2023 06:01
An
Hessische Polizei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich hätte dann bitte einen rechtsfähigen Ablehnungsbescheid Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293450 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293450/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hessische Polizei
Ablehnungsbescheid zu Dienstanweisung zum Einsatz von Teaser
Von
Hessische Polizei
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnungsbescheid zu Dienstanweisung zum Einsatz von Teaser
Datum
6. Dezember 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
445,7 KB
geschwärzt
282,2 KB
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, …
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisung zum Einsatz von Teaser“ [#293450]
Datum
10. Dezember 2023 22:18
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/293450/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Dienstanweisung muss nach einem Urteil die Auskunft über den Teaser herausgeben werden muss, vgl. VG Düsseldorf, Az: 29 K 5628/21 in einem ähnlichen Fall wurde die Polizei bzw Land NRW dazu verurteilt die Infomationen herauszugeben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 293450.pdf - 2023-12-06_1-seite-1.pdf - 2023-12-06_1-seite-2.pdf Anfragenr: 293450 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293450/

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> in Hessen ist § 81 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 HDSIG maßgebend. Deshalb gibt es …
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisung zum Einsatz von Teaser“ [#293450]
Datum
11. Dezember 2023 12:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in Hessen ist § 81 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 HDSIG maßgebend. Deshalb gibt es in der Angelegenheit in Hessen keinen Informationszugang. Die Rechtslage in NRW beurteilt sich nach dem dortigen Landes-Informationsfreiheitsrecht, und das ist für Hessen nicht relevant. Mit freundlichen Grüßen