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Dienstanweisung zum Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG, UIG und VIG in der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

alle Regelungen zum Thema HmbTG, VIG und UIG bzw. den relevanten landesrechtlichen Regelungen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Dezember 2021
  • Frist
    29. Januar 2022
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
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Betreff
Dienstanweisung zum Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG, UIG und VIG in der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende [#236200]
Datum
25. Dezember 2021 10:38
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
alle Regelungen zum Thema HmbTG, VIG und UIG bzw. den relevanten landesrechtlichen Regelungen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236200/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag #236200 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ist hier am 27.12.2021 …
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Antwort- Dienstanweisung zum Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG, UIG und VIG in der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende [#236200]
Datum
27. Dezember 2021 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag #236200 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ist hier am 27.12.2021 zugegangen. Sie fragen darin nach der "Dienstanweisung zum Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG, UIG und VIG in der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende". Mit Ihren inzwischen beantworteten Anfragen #233038 und #233177 haben Sie bereits Antworten auf Ihre Fragen zu Dienstanweisungen HmbTG, UIG und VIG sowie zur Geschäftsordnung (BWI) von 2016 erhalten. Es gibt keine (weitere) Dienstanweisung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zu Anfragen nach dem HmbTG, UIG und VIG als die Ihnen bereits vorliegende der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI). Denn beide Behörden haben für diese Anfragen EINE zentrale Eingangsstelle (Shared Service) eingerichtet und die Geschäftsordnung, die Ihnen bereits vorliegt, gilt weiterhin auch für die BVM. Landesrechtliche Regelungen sind im Internet frei verfügbar. Diese Antwort erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
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