Sehr
<< Antragsteller:in >>
Ihren Antrag vom 17. Dezember 2023 nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH), mit dem Sie sämtliche Dienstanweisungen oder ähnlich verschriftlichte Handlungsanweisungen des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur zum Umgang mit medizinischen Notfällen, die während der schriftlichen Klausuren des Abiturs auftreten, anfordern, verstehe ich dahingehend, dass nach Vorgaben, die das Vorgehen beim Auftreten einer Erkrankung während der Abiturprüfung regeln, gefragt ist.
Einschlägig sind folgende Vorschriften:
- Die Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO) regelt in ihrem § 34 Abs. 1 den Umgang mit besonderen Vorkommnissen einschließlich von Erkrankungen während der Abiturprüfung. Diese Vorschrift gilt auch für die Abiturprüfung für Externe sowie für Schülerinnen und Schüler an staatlich anerkannten Ersatzschulen und Waldorfschulen (vgl. § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über die Abiturprüfung für Externe sowie für Schülerinnen und Schüler an nicht staatlich anerkannten Ersatzschulen und Waldorfschulen (APVO-EW)).
- Für Abendgymnasien gilt § 28 Abs. 1 der Landesverordnung über die Gestaltung der Abendgymnasien (AGVO).
- Im Bereich der berufsbildenden Schulen findet § 10 Abs. 2 und 3 der Landesverordnung über die Abschlussprüfung an berufsbildenden Schulen (Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen - BS-PrüVO) Anwendung.
Alle diese Vorschriften sind im Internetauftritt des Ministeriums im Themenfeld „Schulrecht von A bis Z“ veröffentlicht (
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/bildung-hochschulen/schulrecht-von-a-bis-z/schulrecht-von-a-bis-z_node.html).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur,
- Referat III 36 Schulartübergreifende Schulaufsichtsangelegenheiten und Personalentwicklung für schulische Führungskräfte –
Brunswiker Straße 16 - 22,
24105 Kiel
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Mit freundlichen Grüßen