Dienstanweisung zum Umgang mit medizinischen Notfällen in den schriftlichen Klausuren der Abiturprüfung

sämtliche Dienstanweisungen oder ähnlich verschriftlichte Handlungsanweisungen der Behörde für Schule und Berufsbildung zum Umgang mit medizinischen Notfällen die während der schriftlichen Klausuren des Abiturs auftreten

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Dezember 2023
  • Frist
    20. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung zum Umgang mit medizinischen Notfällen in den schriftlichen Klausuren der Abiturprüfung [#295080]
Datum
17. Dezember 2023 19:35
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
sämtliche Dienstanweisungen oder ähnlich verschriftlichte Handlungsanweisungen der Behörde für Schule und Berufsbildung zum Umgang mit medizinischen Notfällen die während der schriftlichen Klausuren des Abiturs auftreten
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295080/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (Hm…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN] Dienstanweisung zum Umgang mit medizinischen Notfällen in den schriftlichen Klausuren der Abiturprüfung [#295080]
Datum
10. Januar 2024 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 17.12.2023, dessen Eingang ich hiermit bestätige. Innerhalb der gesetzlichen Frist nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung hierzu wie folgt Stellung: Es liegen keine zentralen Regelungen zum Umgang mit medizinischen Notfällen an Schulen, die während der schriftlichen Klausuren des Abiturs auftreten, vor. Der Umgang mit medizinischen Notfällen obliegt der jeweiligen Schule. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH) erreichen Sie über folgenden Link: https://www.hamburg.de/abitur-2024/ Allgemeine Regelungen zu Notfällen und möglichen Handlungsoptionen von Lehrkräften finden sich in der Handreichung zur Medikamentengabe: https://www.hamburg.de/contentblob/4089990/3bbe7401598c7151edec94d92df714ff/data/medikamente.pdf Freundliche Grüße