Dienstanweisung zum Umgang mit medizinischen Notfällen in den schriftlichen Klausuren der Ersten Juristischen Staatsprüfung

sämtliche Dienstanweisungen oder ähnlich verschriftlichte Handlungsanweisungen des Justizprüfungsamt zum Umgang mit medizinischen Notfällen die während der schriftlichen Klausuren der Ersten Juristischen Staatsprüfung eintreten

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung zum Umgang mit medizinischen Notfällen in den schriftlichen Klausuren der Ersten Juristischen Staatsprüfung [#294891]
Datum
14. Dezember 2023 13:27
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
sämtliche Dienstanweisungen oder ähnlich verschriftlichte Handlungsanweisungen des Justizprüfungsamt zum Umgang mit medizinischen Notfällen die während der schriftlichen Klausuren der Ersten Juristischen Staatsprüfung eintreten
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294891 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294891/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 14. Dezember 2023 ist an das zuständige Justizprüfung bei …
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
WG: [EXTERN] Dienstanweisung zum Umgang mit medizinischen Notfällen in den schriftlichen Klausuren der Ersten Juristischen Staatsprüfung [#294891]
Datum
21. Dezember 2023 07:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 14. Dezember 2023 ist an das zuständige Justizprüfung bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg weitergeleitet worden. Wir werden Ihnen sobald wie möglich eine Antwort zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> beim Justizprüfungsamt wird die Klausuraufsicht grundsätzlich von einem …
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
WG: [EXTERN] Dienstanweisung zum Umgang mit medizinischen Notfällen in den schriftlichen Klausuren der Ersten Juristischen Staatsprüfung [#294891]
Datum
9. Januar 2024 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> beim Justizprüfungsamt wird die Klausuraufsicht grundsätzlich von einem sehr kleinen Kreis von Mitarbeitern/innen des Justizprüfungsamtes ausgeführt, die bereits seit langem hier tätig sind. Diese sind angewiesen, im Fall eines plötzlich auftretenden medizinischen Notfalls den Krankenwagen zu rufen und den Dienstvorgesetzten, der während der Klausuren stets erreichbar ist, zu informieren. Die weiteren Maßnahmen richten sich nach dem Umständen des Einzelfalls und werden ausschließlich nach der Empfehlung des gerufenen Notarztes bzw. des Rettungsteams getroffen. In aller Regel nimmt der Rettungswagen den betroffenen Prüfling mit in das nächstgelegene Krankenhaus. Schriftliche Dienstanweisungen bestehen nicht. Mit freundlichen Grüßen