Dienstanweisung zum Wegfall des Air-Berlin "Beamten-Shuttle"

Aufgrund der Air-Berlin-Pleite gibt es laut Spiegelonline eine ministeriale Dienstanweisung, mit welcher auf die Air-Berlin-Pleite und die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zwischen Bonn und Berlin reagiert wird.
(Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/air-berlin-pleite-bundesbeamte-sollen-jetzt-mehr-skypen-a-1173893.html)

Ich bitte um Übersendung dieser ministerialen Dienstanweisung.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    23. Oktober 2017
  • Frist
    24. November 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund der Air…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Dienstanweisung zum Wegfall des Air-Berlin "Beamten-Shuttle" [#25030]
Datum
23. Oktober 2017 20:30
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund der Air-Berlin-Pleite gibt es laut Spiegelonline eine ministeriale Dienstanweisung, mit welcher auf die Air-Berlin-Pleite und die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zwischen Bonn und Berlin reagiert wird. (Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/air-berlin-pleite-bundesbeamte-sollen-jetzt-mehr-skypen-a-1173893.html) Ich bitte um Übersendung dieser ministerialen Dienstanweisung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies i…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: K 14 - AS 4357 Dienstanweisung zum Wegfall des Air-Berlin "Beamten-Shuttle" [#25030]
Datum
24. Oktober 2017 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies ist aus Rechtsgründen weiterhin erforderlich (z. B. Fragen der Rechtsbehelfsbelehrung, der Bekanntgabe, der Zustellung und etwaiger Gebühren und Auslagen bei einem Verwaltungsakt). Die Anschrift ist ausdrücklich unabhängig davon notwendig, ob eine Antwort (auch oder nur) elektronisch erfolgt. Auch das E-Government-Gesetz hat dieses Erfordernis nicht abgeschafft. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen