Dienstanweisung zur Deaktivierung/Löschung von E-Mails

Anfrage an: Bundeskanzleramt

die Dienstanweisung, wonach "die E-Mail-Accounts [im Kanzleramt] deaktiviert und die E-Mail-Postfächer nach sechs Monaten gelöscht" werden

[1] https://www.heise.de/news/Intransparenz-Bundesregierung-verweigert-Auskunft-ueber-geloeschte-E-Mails-7484250.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Dienstanweisung, wonach "die…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung zur Deaktivierung/Löschung von E-Mails [#269449]
Datum
4. Februar 2023 13:10
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Dienstanweisung, wonach "die E-Mail-Accounts [im Kanzleramt] deaktiviert und die E-Mail-Postfächer nach sechs Monaten gelöscht" werden [1] https://www.heise.de/news/Intransparenz-Bundesregierung-verweigert-Auskunft-ueber-geloeschte-E-Mails-7484250.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269449 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269449/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Die Anfrage wird bearbeitet.
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. Februar 2023
Status
Warte auf Antwort
Die Anfrage wird bearbeitet.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisung zur Deaktivierung/Löschung von E-Mails“ vom 04.02.…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstanweisung zur Deaktivierung/Löschung von E-Mails [#269449]
Datum
8. März 2023 06:12
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisung zur Deaktivierung/Löschung von E-Mails“ vom 04.02.2023 (#269449) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundeskanzleramt
Geschäftszeichen: 123 IFG - 02814 - In 2023 / NA 023 Auf Ihren Antrag ergehen die folgenden Entscheidungen: 1. De…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. März 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Geschäftszeichen: 123 IFG - 02814 - In 2023 / NA 023 Auf Ihren Antrag ergehen die folgenden Entscheidungen: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Gründe: I. § 1 Abs. 1 IFG eröffnet jederamm gegenüber de Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, wenn und soweit kein in §§ 3 ff. IFG normierter Ausnahmegrund greift. Das ist dem folgenden Dokument der Fall. Laufende Nummer: 1 Aktenzeichen: 11.2 Datum des Dokuments: 4. Januar 2018 Bezeichnung/Beschreibung: Datenschutzrechtliche Hinweise zu Aufbewahrungsfristen Anmerkung: § 3 Nr. 4 IFG Dem von Ihnen begehrten Informationszugang zu dem Dokument, lfd. Nr. 1, steht der Schutz von Verschlusssachen gemäß § 3 Nr. 4 IFG i.V.m. der Verschlusssachenanweisung des Bundes (VSA) entgegen. Das Dokument als Verschlusssache gem. § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4 VSA i.V.m. § 4 Abs. 1 und Abs. 2Nr. 4 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Eine Einstufung in „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ wird vorgenommen, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. Der Einstufungsbedarf wurde erneut geprüft. Das Dokumente konnte nicht deklassifiziert werden, da die materielle Geheimhaltungsbedürftigkeit nach wie vor fortbesteht und eine Herausgabe des Dokuments Informationen über die datenschutzrechtlichen Hinweise und Aufbewahrungsfristen für Akten und Vorgänge im Bundeskanzleramt und internen Arbeitsanweisungen offenbaren würden, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein kann. Denn es bestünde Ausspähpotential dahingehend, dass fremde Staaten oder andere Akteure gezielt thematisch wichtige Informationen, die das Staatswohl betreffen, zum Gegenstand illegalen Abgreifens machen könnten. Eine derartige Möglichkeit muss durch die Anwendung der Geheimhaltungsstufe „Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch“ ausgeschlossen werden.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisung zur Deaktivierung/Löschung von E-Mails“ [#269449]
Datum
15. März 2023 14:32
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/269449/ Die Anfrage wird mit der Begründung abgelehnt, dass durch die Offenlegung von Aufbewahrungsfristen fremden Akteuren das illegale Abgreifen von Informationen ermöglicht wird. Dies leuchtet mir nicht ein. Ich bitte daher um eine Vermittlung bei dieser Anfrage oder auch einfach nur um eine fachliche Einschätzung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 269449.pdf Anfragenr: 269449 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269449/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-735/001 II#0244 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisung zur Deaktivierung/Löschung von E-Mails“ [#269449]
Datum
17. März 2023 09:49
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-735/001 II#0244 Sehr << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 15.03.2023 an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Ihre Eingabe wird unter dem o.g. Geschäftszeichen bearbeitet. Nach Abschluss der rechtlichen Prüfung wird sich der o.g. Bearbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen. Für eventuelle Rückfragen oder Ergänzungen wenden Sie sich bitte an das für die Bearbeitung zuständige Referat IFG, welches unter den o.g. Kontaktdaten erreichbar ist. Bitte beachten Sie, dass die Anrufung des BfDI etwaige Rechtsbehelfsfristen in einem IFG-Verfahren weder hemmt noch unterbricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-735/001 II#0244 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisung zur Deaktivierung/Löschung von E-Mails“ [#269449] # IFG-735/001 II#0244
Datum
24. April 2023 09:00
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,9 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-735/001 II#0244 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen