Dienstanweisung zur Weitergabe von Schlüsseln für Wohnräume an Dritte
Ich hatte bereits in einem Konkreten Einzelfall nach einer Rechtsgrundlage für die Herausgabe von Schlüsseln zu den Wohnräumen der Bewohner*innen an Mitarbeiter*innen der Ausländerbehörde gefragt, da die Herausgabe (nicht nur in diesem Fall, sondern regelhaft) ohne Kenntnis der Bewohner*innen erfolgte.
Ich erhielt auf diese Anfrage einen Anruf einer Bereichsleitung. Sie bestätigte, dass es richterliche Anordnungen zur Herausgabe von Schlüsseln nicht gibt. Eine Rechtsgrundlage für die Praxis der Schlüsselweitergabe konnte sie nicht nennen, sondern verwies auf eine entsprechend Dienstanweisung, als Grundlage für ihr handeln.
Ich bitte deshalb um Auskunft zum Inhalt und zur Rechtsgrundlage für diese Anweisung.
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum1. Juli 2020
-
4. August 2020
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!