Dienstanweisung/Anweisung SDA1010

die Dienstanweisung/Anweisung SDA1010.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung/Anweisung SDA1010 [#216607]
Datum
25. März 2021 10:58
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Dienstanweisung/Anweisung SDA1010.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 216607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216607/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisung/Anweisung SDA1010“ vom 25.03.20…
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstanweisung/Anweisung SDA1010 [#216607]
Datum
27. April 2021 09:18
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisung/Anweisung SDA1010“ vom 25.03.2021 (#216607) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 216607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216607/
Kommunalverwaltung Ratingen
Ihre Anfrage vom 26.03.2021 gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) Sehr Antragsteller/in mit Datum vom 26.03…
Von
Kommunalverwaltung Ratingen
Betreff
Ihre Anfrage vom 26.03.2021 gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW)
Datum
5. Mai 2021 09:01
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in mit Datum vom 26.03.2021 haben Sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) auf Zusendung der Dienstanweisung SDA1010 gestellt. Ihre Anfrage muss ich leider gemäß § 7 Abs. 2 a) IFG NRW ablehnen. § 7 Abs. 2 a) IFG NRW besagt, dass ein Antrag abgelehnt werden soll, wenn "a) sich der Inhalt der Information auf den Prozess der Willensbildung innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen bezieht..." Bei der Dienstanweisung SDA1010 handelt es sich um die Allgemeine Geschäftsanweisung für die Stadtverwaltung Ratingen und regelt damit den Geschäftsgang innerhalb der Stadtverwaltung. Es handelt sich bei dem Geschäftsgang der Verwaltung um einen Teil der Willensbildung innerhalb der öffentlich Stelle (hier der Stadtverwaltung Ratingen), somit kann ich Ihnen die Dienstanweisung SDA 1010 nicht zur Verfügung stellen. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisung/Anweisung SDA1010“ [#216607]
Datum
5. Mai 2021 11:16
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/216607/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die SDA1010 u.a. den genauen Umgang mit Bürgerbegehren, Beschwerden, etc behandelt. Der zitierte Ablehnungsgrund bezieht sich auf den "Prozess der Willensbildung", in der SDA1010 ist jedoch die anzuwendende Methodik beschrieben. Bei der SDA1010 handelt es sich nach meinem aktuellen Kenntnisstand um die Allgemeine Geschäftsanweisung für die Stadtverwaltung Ratingen. Nach meinem empfinden sollte zumindestens ein Teil der SDA1010 damit herausgegeben werden können. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 216607.pdf - 2021-05-05_1-image001.png - 2021-05-05_1-image002.gif - 2021-05-05_1-image003.gif - 2021-05-05_1-image004.gif - 2021-05-05_1-image005.gif Anfragenr: 216607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216607/
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Mai 2021 06:38
Status
Anfrage abgeschlossen

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Kommunalverwaltung Ratingen
01.12 - Ric/ 1116 Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie die interne Dienstanweisung 1010 gemäß Ihres Antrages…
Von
Kommunalverwaltung Ratingen
Betreff
Dienstanweisung/Anweisung SDA1010
Datum
9. Juli 2021 09:39
Status
857,2 KB
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01.12 - Ric/ 1116 Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie die interne Dienstanweisung 1010 gemäß Ihres Antrages nach dem IFG vom 25.03.2021. Meine Ablehnung von 05.05.2021 nehme ich hiermit entsprechend zurück. Ich weise Sie darauf hin, dass es sich um eine interne Dienstanweisung handelt, aus der keine Außenwirkung oder Rechtsgrundlage für die Bürgerin/ den Bürger hervor geht. Mit freundlichen Grüßen