Dienstanweisungen 2. Politische Abteilung

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Übersicht über sämtliche zentralen Dienstanweisungen der 2. Politischen Abteilung des Auswärtigen Amtes,
gemeint sind alle Dienstanweisungen, Erlasse, Rundschreiben … die durch die Abteilungsleitung für die gesamte Abteilung oder Teilbereiche erlassen wurden sowie alle Regelungen, die aus der Kompetenz-Kompetenz der Abteilungsleitung für den Gesamtbereich des Amtes erlassen wurden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. August 2017
  • Frist
    19. September 2017
  • 0 Follower:innen
Mohammed Al Sharkey
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über s…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Dienstanweisungen 2. Politische Abteilung [#24346]
Datum
17. August 2017 17:19
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über sämtliche zentralen Dienstanweisungen der 2. Politischen Abteilung des Auswärtigen Amtes, gemeint sind alle Dienstanweisungen, Erlasse, Rundschreiben … die durch die Abteilungsleitung für die gesamte Abteilung oder Teilbereiche erlassen wurden sowie alle Regelungen, die aus der Kompetenz-Kompetenz der Abteilungsleitung für den Gesamtbereich des Amtes erlassen wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Mohammed Al Sharkey <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrag…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Zentrale Dienstanweisungen 2. Politische Abteilung, Vg. 170-2017
Datum
25. August 2017 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisungen 2. Politische Abteilung“ [#24346]
Datum
31. August 2017 19:19
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24346 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Das Auswärtige Amt geht entsprechend seinem Schreiben vom 25.08.2017 nur davon aus, dass angeblich eine höhere Bearbeitungszeit von 30 Minuten vorliegt. Dies ist jedoch für eine qualifizierte Kostenschätzung nicht ausreichend. Hier müssen die entsprechenden Arbeiten hinreichend detailliert dargelegt und quantitativ beschrieben werden, und eine Kostenschätzung darf am Ende nur geringfügig von dem endgültigen Rechnungsbetrag abweichen. Dies allein bereits deshalb, um den Kostenschuldner vor überraschenden Kosten zu schützen. Das Auswärtige Amt kennt das Verfahren aus dem Vergaberecht und ist dort in der Lage, eine hinreichend genaue Aufwandsschätzung allein bereits für die Bereitstellung der Haushaltsmittel zu machen. Dass dies im umgekehrten Fall als „Auftragnehmer“ nicht möglich sein soll, ist relativ unwahrscheinlich. Hier will offenbar das Auswärtige Amt pauschaliert Daten einsammeln, die für die Bearbeitung zunächst gar nicht erforderlich sind. Es ist auch nicht zu erwarten, dass die Bearbeitungszeit höher als 30 Minuten ist, da in einer gut geführten Behörde eine solche Übersicht über die Verfügungen und Regularien zumindest im Internet verfügbar ist. In einer anderen Anfrage konnte das Auswärtige Amt auch ohne Aufwand darlegen, welche Verfügungen vorliegen. Dass dies nun hier nicht der Fall ist, ist wenig nachvollziehbar. Im Übrigen ist die vom Auswärtigen Amt benannte Grenze auch recht willkürlich beschrieben. Die Definition einer einfachen Anfrage ist nicht auf der zeitlichen Basis vorzunehmen, sondern auf der sachlichen Basis. Eine Übersicht, die bereits existiert, lediglich herauszukopieren bzw. zu scannen, ist nach allen sachlichen Kriterien eine einfache Angelegenheit. Bitte senden Sie mir den Schriftverkehr mit dem Auswärtigem Amt zu. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 24346 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Mitteilung des Verfahrensstandes zu meiner Vermittlungsanfrage vom 31…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisungen 2. Politische Abteilung“ [#24346]
Datum
3. Oktober 2017 22:26
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Mitteilung des Verfahrensstandes zu meiner Vermittlungsanfrage vom 31.08. 2017 im Verfahren https://fragdenstaat.de/a/24346 sowie um Bekanntgabe des Aktenzeichens Ihres Hauses. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 24346 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>