Dienstanweisungen

eine Auflistung aller gültigen Dienstanweisungen der Senatsverwaltung mit Datum des Inkrafttretens.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
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Keanu Dölle
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
Keanu Dölle
Betreff
Dienstanweisungen [#182174]
Datum
8. März 2020 01:48
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung aller gültigen Dienstanweisungen der Senatsverwaltung mit Datum des Inkrafttretens.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Keanu Dölle Anfragenr: 182174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182174 Postanschrift Keanu Dölle << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Keanu Dölle

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
„Sehr geehrter Herr Dölle, mit E-Mail vom 08.03.2020 haben Sie um Auflistung aller gültigen Dienstanweisungen …
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Dienstanweisungen [#182174]
Datum
13. März 2020 13:40
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
7,6 KB


„Sehr geehrter Herr Dölle, mit E-Mail vom 08.03.2020 haben Sie um Auflistung aller gültigen Dienstanweisungen der Senatsverwaltung mit Datum des Inkrafttretens gebeten und diese Anfrage als Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 IFG Berlin bezeichnet. Nach § 13 Abs. 1 Sätze 2 und 3 IFG Berlin soll in einem Antrag nach dem IFG Berlin die betreffende Akte bezeichnet werden. Eine Anfrage ohne Aktenbezug unterfällt nicht dem IFG Berlin. Ich bitte Sie daher um Benennung des konkreten Themenbereiches auf den sich Ihre Anfrage bezieht, um einen hinreichenden Aktenbezug herstellen und die dafür relevanten, einschlägigen Dienstanweisungen ermitteln zu können.“ Mit freundlichen Grüßen