Dienstanweisungen, Allgemeine Dienstanweisung

Übersicht über alle derzeit gültigen Dienstanweisungen der Verwaltung des Landtages als Oberster Landesbehörde.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Juli 2017
  • Frist
    22. August 2017
  • 0 Follower:innen
Mohammed Al Sharkey
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Dienstanweisungen, Allgemeine Dienstanweisung [#23999]
Datum
20. Juli 2017 21:58
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über alle derzeit gültigen Dienstanweisungen der Verwaltung des Landtages als Oberster Landesbehörde.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage # 23999 vom 20. Juli 2017 Sehr geehrter Herr Al-Sharkey, Ihre o.g. Email ist hier eingegangen und li…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage # 23999 vom 20. Juli 2017
Datum
12. August 2017 12:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Al-Sharkey, Ihre o.g. Email ist hier eingegangen und liegt mir zur Bearbeitung vor. Mit freundlichen Grüßen,
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage # 23999 vom 20. Juli 2017 - hier: Fristverlängerung gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 LTranspG Sehr geeh…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage # 23999 vom 20. Juli 2017 - hier: Fristverlängerung gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 LTranspG
Datum
16. August 2017 18:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Al-Sharkey, ich informiere Sie hiermit gemäß § 12 Abs. 3 Satz 3 LTranspG über eine Verlängerung der Frist zur Bearbeitung Ihres Antrags nach § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 LTranspG um einen Monat, da die Angelegenheit wegen ihres Umfanges nicht innerhalb eines Monats zu erledigen ist. Ihr Antrag ist in Bearbeitung, ich werde innerhalb der neuen Frist unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
AW: Ihre Anfrage # 23999 vom 20. Juli 2017 Sehr geehrter Herr Al Sharkey, auf Ihre o. g. Anfrage darf ich Ihnen m…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Ihre Anfrage # 23999 vom 20. Juli 2017
Datum
7. September 2017 16:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, auf Ihre o. g. Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass bei der Verwaltung des Landtags folgende, gemäß § 76 Landespersonalvertretungsgesetz geltende Dienstvereinbarungen abgeschlossen wurden: 1. über die Arbeitszeit bei der Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz 2. zur Telearbeit in der Landtagsverwaltung Rheinland-Pfalz 3. über die Telekommunikationsanlage des Landtags Rheinland-Pfalz 4. zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Darüber hinaus besteht eine Zielvereinbarung zur Integration (heute: Inklusion) schwerbehinderter Menschen in der Verwaltung des Landtags gemäß § 83 Sozialgesetzbuch IX. Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
AW: AW: Ihre Anfrage # 23999 vom 20. Juli 2017 [#23999] Sehr geehrt<< Anrede >> welche Dienstanweisun…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage # 23999 vom 20. Juli 2017 [#23999]
Datum
7. September 2017 19:20
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> welche Dienstanweisungen bestehen darüber hinaus. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage # 23999 vom 20. Juli 2017 [#23999] - Bitte um Übermittlung einer zustellfähigen Postanschrift Sehr ge…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage # 23999 vom 20. Juli 2017 [#23999] - Bitte um Übermittlung einer zustellfähigen Postanschrift
Datum
15. September 2017 13:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, ich bitte höflichst um Übersendung einer zustellfähigen Postanschrift von Ihnen. Mit freundlichen Grüßen,
Mohammed Al Sharkey
AW: Ihre Anfrage # 23999 vom 20. Juli 2017 [#23999] - Bitte um Übermittlung einer zustellfähigen Postanschrift [#2…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: Ihre Anfrage # 23999 vom 20. Juli 2017 [#23999] - Bitte um Übermittlung einer zustellfähigen Postanschrift [#23999]
Datum
15. September 2017 22:24
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wozu brauchen Sie eine Adresse? Die Zusendung via Email ist ausreichend. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
AW: Ihre Anfrage # 23999 vom 20. Juli 2017 [#23999] sowie vom 7. September 2017- hier: Bitte um Übermittlung eine…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Ihre Anfrage # 23999 vom 20. Juli 2017 [#23999] sowie vom 7. September 2017- hier: Bitte um Übermittlung einer zustellfähigen Postanschrift
Datum
17. November 2017 09:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, ich nehme Bezug auf Ihre Nachricht aus dem Online-Portal Fragdenstaat.de vom 15. September 2017, welche mir nicht zugegangen ist. Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 LTranspG müssen Anträge nach diesem Gesetz die Identität des Antragstellers erkennen lassen. Dies hat jüngst der Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 27. Oktober 2017 (Az.: VGH B 37/16) ausdrücklich bekräftigt. Demnach ist es zur weitergehenden Bearbeitung zunächst erforderlich, dass Sie uns neben Ihrem vollständigen Namen auch Ihre Postanschrift mitteilen. Danach erst kann die Landtagsverwaltung Ihr Anliegen weitergehend bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen

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Mohammed Al Sharkey
AW: AW: Ihre Anfrage # 23999 vom 20. Juli 2017 [#23999] sowie vom 7. September 2017- hier: Bitte um Übermittlung …
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage # 23999 vom 20. Juli 2017 [#23999] sowie vom 7. September 2017- hier: Bitte um Übermittlung einer zustellfähigen Postanschrift [#23999]
Datum
17. November 2017 22:31
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wieso bestehen Zweifel an meiner Echtheit> Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>