Dienstanweisungen, Beschlüsse oder ähnliches zu verpflichtenden Energieeinsparvorgaben
Auf Ihrer öffentlich einsehbaren Webseite https://www.fh-potsdam.de/aktuelles-medien/news/energiesparmassnahmen , schreiben Sie unter anderem:
"Von Seiten des Landes wurden im Zuge einer Kabinettsbefassung Zeiten zur Beheizung der öffentlichen Gebäude sowie ein Einsparziel von 20 % des bisherigen Verbrauchs festgelegt."
Meine Recherchen beim MWFK, der Staatskanzlei und dem Ministerium für Finanzen ergaben, dass es keine prozentualen Vorgaben hinsichtlich einer Energieeinsparung gibt. Es soll auch keine finanziellen Anreize geben, sofern Sie bestimmte prozentuale Vorgaben einhalten.
Bitte übermitteln Sie mir jene Ihrer Unterlagen, aus denen sich die von Ihnen beschriebene prozentuale Einsparvorgabe ergibt oder inwiefern Einsparanreize gegenüber Ihnen gemacht wurden und von wem. Sollte es sich um eine selbst auferlegte Vorgabe handeln, bitte ich um Unterlagen aus denen der entsprechende Beschluss hervorgeht.
Sollte es sich um eine missverständliche oder nicht den Tatsachen entsprechende Formulierung handeln, bitte ich um Rückmeldung, wie diese zu verstehen ist und eventuelle Anpassung.
Ergebnis der Anfrage
Auch für die FHP gibt es keine rechtlich bindende Verpflichtung zur Einhaltung einer bestimmten prozentualen Energieeinsparung.
Information nicht vorhanden
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Datum5. Januar 2023
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9. März 2023
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