Dienstanweisungen, Beschlüsse oder ähnliches zu verpflichtenden Energieeinsparvorgaben

Auf Ihrer öffentlich einsehbaren Webseite https://www.fh-potsdam.de/aktuelles-medien/news/energiesparmassnahmen , schreiben Sie unter anderem:
"Von Seiten des Landes wurden im Zuge einer Kabinettsbefassung Zeiten zur Beheizung der öffentlichen Gebäude sowie ein Einsparziel von 20 % des bisherigen Verbrauchs festgelegt."

Meine Recherchen beim MWFK, der Staatskanzlei und dem Ministerium für Finanzen ergaben, dass es keine prozentualen Vorgaben hinsichtlich einer Energieeinsparung gibt. Es soll auch keine finanziellen Anreize geben, sofern Sie bestimmte prozentuale Vorgaben einhalten.
Bitte übermitteln Sie mir jene Ihrer Unterlagen, aus denen sich die von Ihnen beschriebene prozentuale Einsparvorgabe ergibt oder inwiefern Einsparanreize gegenüber Ihnen gemacht wurden und von wem. Sollte es sich um eine selbst auferlegte Vorgabe handeln, bitte ich um Unterlagen aus denen der entsprechende Beschluss hervorgeht.
Sollte es sich um eine missverständliche oder nicht den Tatsachen entsprechende Formulierung handeln, bitte ich um Rückmeldung, wie diese zu verstehen ist und eventuelle Anpassung.

Ergebnis der Anfrage

Auch für die FHP gibt es keine rechtlich bindende Verpflichtung zur Einhaltung einer bestimmten prozentualen Energieeinsparung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Januar 2023
  • Frist
    9. März 2023
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Marcel Langner
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Fachhochschule Potsdam Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Dienstanweisungen, Beschlüsse oder ähnliches zu verpflichtenden Energieeinsparvorgaben [#267096]
Datum
5. Januar 2023 20:48
An
Fachhochschule Potsdam
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Ihrer öffentlich einsehbaren Webseite https://www.fh-potsdam.de/aktuelles-medien/news/energiesparmassnahmen , schreiben Sie unter anderem: "Von Seiten des Landes wurden im Zuge einer Kabinettsbefassung Zeiten zur Beheizung der öffentlichen Gebäude sowie ein Einsparziel von 20 % des bisherigen Verbrauchs festgelegt." Meine Recherchen beim MWFK, der Staatskanzlei und dem Ministerium für Finanzen ergaben, dass es keine prozentualen Vorgaben hinsichtlich einer Energieeinsparung gibt. Es soll auch keine finanziellen Anreize geben, sofern Sie bestimmte prozentuale Vorgaben einhalten. Bitte übermitteln Sie mir jene Ihrer Unterlagen, aus denen sich die von Ihnen beschriebene prozentuale Einsparvorgabe ergibt oder inwiefern Einsparanreize gegenüber Ihnen gemacht wurden und von wem. Sollte es sich um eine selbst auferlegte Vorgabe handeln, bitte ich um Unterlagen aus denen der entsprechende Beschluss hervorgeht. Sollte es sich um eine missverständliche oder nicht den Tatsachen entsprechende Formulierung handeln, bitte ich um Rückmeldung, wie diese zu verstehen ist und eventuelle Anpassung.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 267096 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267096/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Fachhochschule Potsdam
Antrag nach AIG vom 05.01.2023 / 267096 Sehr geehrter Herr Langer, mit Ihrer Mail vom 5. Januar begehren Sie Info…
Von
Fachhochschule Potsdam
Betreff
Antrag nach AIG vom 05.01.2023 / 267096
Datum
25. Januar 2023 18:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langer, mit Ihrer Mail vom 5. Januar begehren Sie Informationen nach dem AIG, welchen wir hiermit gerne nachkommen wollen. Den beigefügten Unterlagen können Sie einerseits einen Auszug aus dem Kabinettsbeschluss vom 16. August 2022 entnehmen und anderseits die hochschulinternen Maßnahmenpakete. Freundliche Grüße
Marcel Langner
AW: Antrag nach AIG vom 05.01.2023 / 267096 [#267096] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Unterlage…
An Fachhochschule Potsdam Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Antrag nach AIG vom 05.01.2023 / 267096 [#267096]
Datum
25. Januar 2023 20:58
An
Fachhochschule Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Unterlagen. Ich kann aus diesen nicht erkennen, dass es die von Ihnen angegebene Vorgabe von 20% Einsparung gäbe. Aus den Unterlagen geht für mich lediglich hervor, dass das BLB über alle seine Liegenschaften als Durchschnittswert annimmt, es ließen sich vermutlich 15%-20% Energie unter bestimmten Umständen einsparen. Das lese ich mitnichten als eine für Ihre Hochschule offizielle (Ziel)Vorgabe. Es ist jedoch die Basis konkreter verpflichtender ganz anderer Vorgaben des Kabinettsbeschlusses (z.B. Temperaturabsenkungen). Es scheint mir aber nun so, dass Sie (oder jemand anderes) die höhere Zahl des Schätzbereiches des BLB auswählte und dann noch als eine Vorgabe definierte. Auch scheinen mir Sie (oder jemand anderes) die weiteren möglichen Einsparschätzungen von 8%-10% des BLB einfach zu ignorieren, also nicht als Vorgabe anzusehen. Lesen Sie die mir übermittelten Unterlagen so, dass Sie als Hochschule verpflichtet sind 20% Energie einzusparen? Gibt es denn Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass Sie (negative) Konsequenzen zu fürchten haben, sofern Sie es nicht schaffen 20% Energie einzusparen? Ich bin auch der Meinung, je mehr Energie eingespart wird, desto besser. Der Kern meiner Frage zielt jedoch auf Sie rechtlich bindende Vorgaben. Denn nur so kann ich Ihre Aussagen bezüglich einer „Zielvorgabe“ verstehen. Vielleicht können Sie auch ein Missverständnis aufklären, sofern Sie eines erkennen können. Sprache ist eben mehrdeutig. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 267096 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267096/

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Fachhochschule Potsdam
Antrag nach AIG vom 05.01.2023 / 267096 [#267096] Sehr geehrter Herr Langner, eine explizite Quote von 20% ist im…
Von
Fachhochschule Potsdam
Betreff
Antrag nach AIG vom 05.01.2023 / 267096 [#267096]
Datum
26. Januar 2023 12:20
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,3 KB


Sehr geehrter Herr Langner, eine explizite Quote von 20% ist im Rahmen einer Vc zwischen den Hochschulen und unserem Ressort besprochen worden. Davon ausgenommen sind bekanntlich IT-Infrastrukturkosten, kritische Infrastruktur etc. Aus der Perspektive der FHP haben wir diese 20% ebenso als unsere hochschulinterne Handlungsmaxime unterstützt und umgesetzt. Aktuell sind keine Unterlagen bekannt, welche eine Unterschreitung der 20% mit Restriktionen versieht. Freundliche Grüße