Dienstanweisungen der Mitarbeitenden der Kontroll- und Vollzugsdienste

Anfrage an: Stadtverwaltung Worms

Eine Auflistung aller gültigen Dienstanweisungen der Abteilung 3.08 Kontroll- und Vollzugsdienste mit Datum des Inkrafttretens.
Insbesondere zur Aussage der Mitarbeitenden keine Aussage mehr über Anweisungen und Vorgänge an Dritte weiterzugeben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung aller gültigen Die…
An Stadtverwaltung Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisungen der Mitarbeitenden der Kontroll- und Vollzugsdienste [#299805]
Datum
10. Februar 2024 17:24
An
Stadtverwaltung Worms
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller gültigen Dienstanweisungen der Abteilung 3.08 Kontroll- und Vollzugsdienste mit Datum des Inkrafttretens. Insbesondere zur Aussage der Mitarbeitenden keine Aussage mehr über Anweisungen und Vorgänge an Dritte weiterzugeben.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299805/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Worms
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und wurde zur Bearbeitung weiterge…
Von
Stadtverwaltung Worms
Betreff
AW: Dienstanweisungen der Mitarbeitenden der Kontroll- und Vollzugsdienste [#299805]
Datum
12. Februar 2024 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und wurde zur Bearbeitung weitergeleitet an den Bereich 3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Worms
Ihr Antrag nach dem LTranspG vom 10. Feb. 24 Anfragennummer: 299805 Sehr << Antragsteller:in >> viele…
Von
Stadtverwaltung Worms
Betreff
Ihr Antrag nach dem LTranspG vom 10. Feb. 24 Anfragennummer: 299805
Datum
16. Februar 2024 11:12
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem LTranspG, VIG vom 12. Februar 2024 bzgl. "Protokolle der Beobachtungen der örtlichen Gegebenheiten [#299803]" sowie vom 10. Februar 2024 „Dienstanweisungen der Mitarbeitenden der Kontroll- und Vollzugsdienste [#299805]". Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: Rechtsverbindliche Weisungen der Stadtverwaltung Worms an die Mitarbeitenden der Kontroll- und Vollzugsdienste hinsichtlich konkreter Durchführung der Arbeitsinhalte in Gestalt einer Dienstanweisung gibt es nicht. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter den unten aufgeführten Kontaktdaten gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen