Dienstanweisungen, Dienstvorschriften, Handbücher, Leitlinien, Standards o. Ä. zu Open Data

– Dienstanweisungen, Dienstvorschriften, Handbücher, Leitlinien, Standards zum Umgang mit Open Data und dem Open-Data-Portal der Stadt Essen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. April 2023
  • Frist
    23. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisungen, Dienstvorschriften, Handbücher, Leitlinien, Standards o. Ä. zu Open Data [#276899]
Datum
21. April 2023 13:39
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
– Dienstanweisungen, Dienstvorschriften, Handbücher, Leitlinien, Standards zum Umgang mit Open Data und dem Open-Data-Portal der Stadt Essen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276899/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Essen
Hallo << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 2…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Anfrage Dienstanweisungen, Dienstvorschriften, Handbücher, Leitlinien, Standards o. Ä. zu Open Data
Datum
19. Mai 2023 12:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 21. April 2023. Hierin bitten Sie um Dienstanweisungen, Dienstvorschriften, Handbücher, Leitlinien, Standards o. Ä. zu Open Data bei der Stadt Essen. Entscheidung: Ihrem Antrag wird stattgegeben. Begründung: Aufgrund Ihres Antrages übersende ich Ihnen anliegend die für Einrichtung des Open Data Portals relevante Entscheidung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal und Organisation und das Benutzerhandbuch für das Portal. In dem Portal wurden aus Sicherheitsgründen die internen Webadressen geschwärzt, diese sind aber im Hinblick auf Ihre Anfrage nicht relevant. Die strategischen Zielsetzungen zu Open Data ergeben sich aus der aktuellen Digitalstrategie, die im Februar 2023 im Rat der Stadt Essen einstimmig beschlossen wurde. Diese können Sie unter https://www.essen.de/digitalstrategie gerne herunterladen oder ansehen. Gebühren: Dieser Bescheid ergeht gem. § 11 Abs. 1 IFG NRW i.V.m. § 1 Abs. 1 Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gem. Punkt 1.1 der Anlage gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erheben. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3 in 45879 Gelsenkirchen, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Abs. 4 VwGO eingereicht werden. Es muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die technischen Rahmenbedingungen für die Übermittlung und die Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Elektronischen-Rechtsverkehr-Verordnung vom 24.11.2017 (BGBl. I S. 3803) in der jeweils geltenden Fassung. Wird die Klage durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, eine Behörde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse erhoben, muss sie nach § 55d Satz 1 VwGO als elektronisches Dokument übermittelt werden. Dies gilt nach § 55d Satz 2 VwGO auch für andere nach der VwGO vertretungsberechtigte Personen, denen ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 VwGO zur Verfügung steht. Ist eine Übermittlung als elektronisches Dokument aus technischen Grün-den vorübergehend nicht möglich, bleibt auch bei diesem Personenkreis nach § 55d Satz 1 und 2 VwGO die Klageerhebung mittels Schriftform oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Liebe << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für das Zukommenlassen der Unterlagen. Freundliche Grü…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Dienstanweisungen, Dienstvorschriften, Handbücher, Leitlinien, Standards o. Ä. zu Open Data [#276899]
Datum
26. Mai 2023 11:32
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für das Zukommenlassen der Unterlagen. Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276899/