Dienstanweisungen für die Überwachung des ruhenden Verkehrs

Anfrage an: Ordnungsamt Bremen

Alle Dienstanweisungen und ähnliche Dokumente, die die Überwachung des ruhenden Verkehrs regeln. Der "Erlass für das Abschleppen und Verwahren von Kraftfahrzeugen durch die Polizei Bremen und die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes Bremen" ist mir bereits bekannt und deswegen von meinem Antrag ausgenommen.

Insbesondere interessiert mich die im Urteil des VG Bremen vom 11.11.2021, Az. 5 K 1968/19 aufgeführte ausdrückliche Anweisung, "ordnungswidrigkeitsrechtlich nicht gegen das rechtswidrige Gehwegparken vorzugehen". [1]

[1] https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/19_1968_K_5.pdf

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Dezember 2022
  • Frist
    17. Januar 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dienstanweisungen un…
An Ordnungsamt Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisungen für die Überwachung des ruhenden Verkehrs [#265498]
Datum
12. Dezember 2022 23:29
An
Ordnungsamt Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dienstanweisungen und ähnliche Dokumente, die die Überwachung des ruhenden Verkehrs regeln. Der "Erlass für das Abschleppen und Verwahren von Kraftfahrzeugen durch die Polizei Bremen und die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes Bremen" ist mir bereits bekannt und deswegen von meinem Antrag ausgenommen. Insbesondere interessiert mich die im Urteil des VG Bremen vom 11.11.2021, Az. 5 K 1968/19 aufgeführte ausdrückliche Anweisung, "ordnungswidrigkeitsrechtlich nicht gegen das rechtswidrige Gehwegparken vorzugehen". [1] [1] https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/19_1968_K_5.pdf
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265498/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt Bremen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Ordnungsamt Bremen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Dezember 2022 23:33
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisungen für die Überwachung des ruhenden Verkehrs“ vom 1…
An Ordnungsamt Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: [EXTERN]- Dienstanweisungen für die Überwachung des ruhenden Verkehrs [#265498]
Datum
2. April 2023 14:00
An
Ordnungsamt Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisungen für die Überwachung des ruhenden Verkehrs“ vom 12.12.2022 (#265498) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 76 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Ordnungsamt Bremen
Sehr << Antragsteller:in >> im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#265498] auf I…
Von
Ordnungsamt Bremen
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Automatische Antwort: [EXTERN]- Dienstanweisungen für die Überwachung des ruhenden Verkehrs [#265498]
Datum
13. April 2023 17:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#265498] auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) vom 12. Dezember 2023. Über den bereits bekannten Abschlepperlass hinaus liegen keine Dienstanweisungen oder ähnliche Dokumente, die die Überwachung des ruhenden Verkehrs regeln, vor. Die im Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen vom 11. November 2021, Az. 5 K 1968/19, angeführte Dienstanweisung ist beim Senator für Inneres nicht bekannt. Die Einlassung der Klägerseite vor dem Verwaltungsgericht, „ein Gespräch mit Mitarbeitern des Stadtamtes habe ergeben, dass es eine ausdrückliche Anweisung gebe, ordnungswidrigkeitsrechtlich nicht gegen das rechtswidrige Gehwegparken vorzugehen“, kann von hier aus nicht nachvollzogen werden. Mit freundlichen Grüßen