Dienstanweisungen für Zulassungsstellen

<< Antragsteller:in >> an Zulassungsstellen gerichtete Dienstanweisungen
<< Antragsteller:in >> an Zulassungsstellen gerichtete Empfehlungen und Ähnliches.

der letzten drei Monate

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Dezember 2022
  • Frist
    3. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: << Antra…
An Regierungspräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisungen für Zulassungsstellen [#264516]
Datum
1. Dezember 2022 15:28
An
Regierungspräsidium Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
<< Antragsteller:in >> an Zulassungsstellen gerichtete Dienstanweisungen << Antragsteller:in >> an Zulassungsstellen gerichtete Empfehlungen und Ähnliches. der letzten drei Monate
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 264516 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264516/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierungspräsidium Karlsruhe
Sehr << Antragsteller:in >> die nachstehende Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz ist b…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
AW: EXTERN Dienstanweisungen für Zulassungsstellen [#264516]
Datum
2. Dezember 2022 15:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die nachstehende Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz ist bei uns eingegangen. Ein Antrag muss nach § 7 Absatz 2 LIFG erkennen lassen, zu welchen Informationen der Zugang gewünscht wird. Leider ist Ihr Antrag zu unbestimmt und wir möchten Sie bitten, Ihre Anfrage dahingehend zu konkretisieren, was Sie unter Zulassungsstellen verstehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich meine Kraftfahrzeugzulassungsstellen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse…
An Regierungspräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN Dienstanweisungen für Zulassungsstellen [#264516]
Datum
2. Dezember 2022 21:36
An
Regierungspräsidium Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich meine Kraftfahrzeugzulassungsstellen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 264516 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264516/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Regierungspräsidium Karlsruhe
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Darin haben Sie sich nach Dienstanweisung…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
WG: EXTERN Dienstanweisungen für Zulassungsstellen [#264516]
Datum
19. Dezember 2022 16:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Darin haben Sie sich nach Dienstanweisungen, Empfehlungen und Ähnlichem erkundigt, die das Regierungspräsidium Karlsruhe in den letzten drei Monaten an die Zulassungsstellen gerichtet hat. Wir gehen davon aus, dass Sie die Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen meinen. In den letzten drei Monaten hat das Regierungspräsidium Karlsruhe keine eigenen generellen Regelungen wie Dienstanweisungen, Empfehlungen oder Ähnliches an die Kfz-Zulassungsstellen herausgegeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag Frau Rupp, dass ich Zulassungsstellen für Kraftfahrzeuge meine haben Sie richtig festgestellt. Angesich…
An Regierungspräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: EXTERN Dienstanweisungen für Zulassungsstellen [#264516]
Datum
28. Dezember 2022 23:48
An
Regierungspräsidium Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau Rupp, dass ich Zulassungsstellen für Kraftfahrzeuge meine haben Sie richtig festgestellt. Angesichts meiner vorherigen Mail war das ja aber bereits bekannt. Verwunderlich ist jedoch ihre Aussage, dass es keine Dienstanweisungen oder Ähnliches an Zulassungsstellen gegeben habe. Bei einer Zulassung eines Kraftfahrzeugs wurde mir seitens einer Sachbearbeiterin gesagt, dass es nämlich eine Anweisung in Form einer Mail des Regierungspräsidiums in Bezug auf die freiwillige Zulassung gegeben habe. Da das Regierungspräsidium in Stuttgart diese nicht geschickt habe wäre es umso verwunderlicher, wenn nun das RP aus Freiburg Mails nach Karlsruhe schickt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 264516 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Regierungspräsidium Karlsruhe
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Dezember 2022 23:48
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, da [geschwärzt] noch bis zum 2.1. im Urlaub ist, wende ich mich gemäß ihrer automatischen Antwort an S…
An Regierungspräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: EXTERN AW: WG: EXTERN Dienstanweisungen für Zulassungsstellen [#264516]
Datum
28. Dezember 2022 23:56
An
Regierungspräsidium Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, da [geschwärzt] noch bis zum 2.1. im Urlaub ist, wende ich mich gemäß ihrer automatischen Antwort an Sie. In meiner Anfrage nach dem LIFG geht es um Dienstanweisungen an Zulassungsstellen für Kraftfahrzeuge. [geschwärzt] schrieb, dass es »in den letzten drei Monaten [...] keine eigenen generellen Regelungen wie Dienstanweisungen, Empfehlungen oder Ähnliches an die Kfz-Zulassungsstellen« seitens des Regierungspräsidiums gab. Das ist darum verwunderlich, da mir bei einer Zulassung eines Kraftfahrzeugs seitens einer Sachbearbeiterin gesagt wurde, dass es eine Anweisung in Form einer Mail des Regierungspräsidiums in Bezug auf die freiwillige Zulassung gegeben habe. Da das Regierungspräsidium in Stuttgart diese nicht geschickt hat, wäre es umso verwunderlicher, wenn nun das RP aus Freiburg hier zuständig ist bzw. war. Können Sie unter diesem Hintergrund nochmals bestätigen, dass es keine Dienstanweisung an Zulassungsstellen für Kraftfahrzeuge in den letzten drei Monaten, ausgehend vom 1.12.2022, gegeben hat? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 264516 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

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Regierungspräsidium Karlsruhe
Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits mitgeteilt hat das Regierungspräsidium Karlsruhe in den letzt…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
Dienstanweisungen für Zulassungsstellen [#264516]
Datum
13. Januar 2023 08:47
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits mitgeteilt hat das Regierungspräsidium Karlsruhe in den letzten drei Monaten vor dem 01.12.2022 keine eigenen allgemeinen Regelungen wie Dienstanweisungen, Empfehlungen oder Ähnliches an die Kfz-Zulassungsstellen erlassen. Im Zusammenhang mit freiwilligen Zulassungen wurden mit Bezug auf TOP 5 des 123. Bund-Länder-Fachausschusses lediglich Informationen zur Rechtslage gegeben. Den Protokollauszug hierzu erhalten Sie in der Anlage (vertrauliche Passagen sind entfernt). Mit freundlichen Grüßen