Dienstanweisungen im Bundesrat

Anfrage an: Bundesrat

Dienstanweisung für das Sekretariat des Bundesrates
Dienstanweisung Nichtraucherschutz
Dienstanweisung Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz vom 23. Mai 2001
Dienstanweisung Elektronische Langzeitverfügbarkeit von Bundesrats-Dokumenten
Dienstanweisung zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes - IFG -

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2017
  • Frist
    8. August 2017
  • Ein:e Follower:in
Mohammed Al Sharkey
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dienstanweisung …
An Bundesrat Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Dienstanweisungen im Bundesrat [#23810]
Datum
5. Juli 2017 15:01
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dienstanweisung für das Sekretariat des Bundesrates Dienstanweisung Nichtraucherschutz Dienstanweisung Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz vom 23. Mai 2001 Dienstanweisung Elektronische Langzeitverfügbarkeit von Bundesrats-Dokumenten Dienstanweisung zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes - IFG -
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Mohammed Al Sharkey <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey
Bundesrat
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, anbei übersende ich die erbetenen Dienstanweisungen. Mit freundlichem Gruß
Von
Bundesrat
Betreff
AW: Dienstanweisungen im Bundesrat [#23810]
Datum
19. Juli 2017 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, anbei übersende ich die erbetenen Dienstanweisungen. Mit freundlichem Gruß

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Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23810 An…
An Bundesrat Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: AW: Dienstanweisungen im Bundesrat [#23810]
Datum
19. Juli 2017 10:51
An
Bundesrat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey