Dienstanweisungen Krankenhaus und Meldung an den GKV Spitzenverband

Der medizinische Dienst wird durch die Krankenkassen regelmäßig beauftragt, Krankenhausrechnungen entsprechend des §275c SGB V i.V.m. der PrüfVV sozialmedizinisch zu prüfen. Die Gutachten des MD erhält die Krankenkasse und hat diese entsprechend des § 8 PrüfVV für ihre eigene Leistungsentscheidung gegenüber dem Krankenhaus zu verwenden. Dabei muss sie ihre Entscheidung auch begründen. Da die Entscheidung der Krankenkasse aufgrund eigener über das MD Gutachten hinausgehender Informationen abweichen kann, existieren auf Seiten der Krankenkasse interne Anweisungen zur Bearbeitung von Gutachten.
Die daraus einhergehende Leistungsentscheidung ist zudem Bestandteil der Meldung des Anteils positiver Gutachten an den Gesamtgutachten an den GKV Spitzenverband.

Ich fordere daher im Sinne des IFG auf, folgende Unterlagen bereitzustellen:

- Alle Anweisungen an Mitarbeiter über die Bearbeitung und den Umgang mit Gutachten des MD und der Erteilung von Leistungsentscheidungen sowie der Anweisungen über die zeitliche Bearbeitung zwischen Erhalt des Gutachtens und Erstellung der Leistungsentscheidung

- Alle Anweisungen an Mitarbeiter über die Berücksichtigung von historischen Patientendaten (vergangene Diagnosen und Prozeduren, Krankenhausaufenthalte, ambulante Besuche) bei der Bewertung des Gutachtens des MD und insbesondere zum Umgang mit offenen Fragestellungen im Gutachten, auf die der MD hinweist (Bspw. aufgrund unbekannter Verhandlungsergebnisse zu Zusatzentgelten oder dem MD unbekannten, da nicht Teil des stationären Aufenthalts, Voraufenthalten in der medizinischen Behandlung)

- Alle Anweisungen an Mitarbeiter, interne Verfahrensdokumente und sonstige Beschreibungen zur Erstellung der Quartalsmeldung an den GKV Spitzenverband über den Anteil positiver Gutachten an den Gesamtgutachten, insbesondere über den Umgang mit stornierten Leistungsentscheidungen und fehlerhaft übermittelten Leistungsentscheiden. Darüber hinaus Auskunft über die Berücksichtigung von verfeindeten Leistungsentscheidungen oder nicht rechtzeitig gesendeten Leistungsentscheidungen in der Meldung an den GKV Spitzenverband in den Jahren bis 31.12.2021, die ab 1.1.2022 mit MDI05 gemeldet werden.
- Alle Anweisungen an Mitarbeiter, interne Verfahrensdokumente und sonstige Beschreibungen zur Erstellung der Quartalsmeldung an den GKV Spitzenverband über den Anteil positiver Gutachten an den Gesamtgutachten, insbesondere über den Umgang mit im Rahmen von Widersprüchen, Zweitgutachten und Klageverfahren geänderten Leistungsentscheidungen.

- Alle Anweisungen an Mitarbeiter, interne Verfahrensdokumente und sonstige Beschreibungen zur Auswahl, Versand und Nutzung von Rechnungsabweisungen, bspw. Umgang mit Anfragen zu medizinischen Begründungen.

- Statistische Auswertung über die Anzahl an Rechnungsabweisungen und MD Prüfverfahren in den Jahren 2015 bis 2021, die durch die Krankenkasse eingeleitet wurden. Rechnungsabweisungen aufgeteilt nach formalen Fehleranfragen und inhaltlichen Fragen bspw. Kodierfragen.

- statistische Auswertung durchschnittlicher in Deutschland pro Krankenhaus korrigierten Rechnungsbeträge absolut und relativ (Retaxierung).

Eine Beantwortung hat über fragdenstaat.de zu erfolgen. Die Bereitstellung der Unterlagen kann in pdf erfolgen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der medizinische …
An Kaufmännische Krankenkasse – KKH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisungen Krankenhaus und Meldung an den GKV Spitzenverband [#238829]
Datum
25. Januar 2022 18:30
An
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der medizinische Dienst wird durch die Krankenkassen regelmäßig beauftragt, Krankenhausrechnungen entsprechend des §275c SGB V i.V.m. der PrüfVV sozialmedizinisch zu prüfen. Die Gutachten des MD erhält die Krankenkasse und hat diese entsprechend des § 8 PrüfVV für ihre eigene Leistungsentscheidung gegenüber dem Krankenhaus zu verwenden. Dabei muss sie ihre Entscheidung auch begründen. Da die Entscheidung der Krankenkasse aufgrund eigener über das MD Gutachten hinausgehender Informationen abweichen kann, existieren auf Seiten der Krankenkasse interne Anweisungen zur Bearbeitung von Gutachten. Die daraus einhergehende Leistungsentscheidung ist zudem Bestandteil der Meldung des Anteils positiver Gutachten an den Gesamtgutachten an den GKV Spitzenverband. Ich fordere daher im Sinne des IFG auf, folgende Unterlagen bereitzustellen: - Alle Anweisungen an Mitarbeiter über die Bearbeitung und den Umgang mit Gutachten des MD und der Erteilung von Leistungsentscheidungen sowie der Anweisungen über die zeitliche Bearbeitung zwischen Erhalt des Gutachtens und Erstellung der Leistungsentscheidung - Alle Anweisungen an Mitarbeiter über die Berücksichtigung von historischen Patientendaten (vergangene Diagnosen und Prozeduren, Krankenhausaufenthalte, ambulante Besuche) bei der Bewertung des Gutachtens des MD und insbesondere zum Umgang mit offenen Fragestellungen im Gutachten, auf die der MD hinweist (Bspw. aufgrund unbekannter Verhandlungsergebnisse zu Zusatzentgelten oder dem MD unbekannten, da nicht Teil des stationären Aufenthalts, Voraufenthalten in der medizinischen Behandlung) - Alle Anweisungen an Mitarbeiter, interne Verfahrensdokumente und sonstige Beschreibungen zur Erstellung der Quartalsmeldung an den GKV Spitzenverband über den Anteil positiver Gutachten an den Gesamtgutachten, insbesondere über den Umgang mit stornierten Leistungsentscheidungen und fehlerhaft übermittelten Leistungsentscheiden. Darüber hinaus Auskunft über die Berücksichtigung von verfeindeten Leistungsentscheidungen oder nicht rechtzeitig gesendeten Leistungsentscheidungen in der Meldung an den GKV Spitzenverband in den Jahren bis 31.12.2021, die ab 1.1.2022 mit MDI05 gemeldet werden. - Alle Anweisungen an Mitarbeiter, interne Verfahrensdokumente und sonstige Beschreibungen zur Erstellung der Quartalsmeldung an den GKV Spitzenverband über den Anteil positiver Gutachten an den Gesamtgutachten, insbesondere über den Umgang mit im Rahmen von Widersprüchen, Zweitgutachten und Klageverfahren geänderten Leistungsentscheidungen. - Alle Anweisungen an Mitarbeiter, interne Verfahrensdokumente und sonstige Beschreibungen zur Auswahl, Versand und Nutzung von Rechnungsabweisungen, bspw. Umgang mit Anfragen zu medizinischen Begründungen. - Statistische Auswertung über die Anzahl an Rechnungsabweisungen und MD Prüfverfahren in den Jahren 2015 bis 2021, die durch die Krankenkasse eingeleitet wurden. Rechnungsabweisungen aufgeteilt nach formalen Fehleranfragen und inhaltlichen Fragen bspw. Kodierfragen. - statistische Auswertung durchschnittlicher in Deutschland pro Krankenhaus korrigierten Rechnungsbeträge absolut und relativ (Retaxierung). Eine Beantwortung hat über fragdenstaat.de zu erfolgen. Die Bereitstellung der Unterlagen kann in pdf erfolgen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 238829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238829/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen und melden uns in Kürze bei…
Von
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage an die KKH zu: Dienstanweisungen Krankenhaus und Meldung an den GKV Spitzenverband [#238829]
Datum
25. Januar 2022 18:30
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen und melden uns in Kürze bei Ihnen. E-Mail-Anfragen mit gesundheitsbezogenen Inhalten oder sensiblen Daten dürfen wir aus Datenschutzgründen nicht per E-Mail beantworten. Sie erhalten eine Antwort auf dem sicheren Postweg oder im persönlichen Gespräch. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Weitere Informationen zum Pflegeschutzschirm finden Sie unter kkh.de/pflegeschutzschirm. Bei dieser Antwort handelt es sich um eine vom System automatisch versendete Information. Bitte antworten Sie daher nicht auf diese E-Mail. Vielen Dank. Mit herzlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisungen Krankenhaus und Meldung an d…
An Kaufmännische Krankenkasse – KKH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage an die KKH zu: Dienstanweisungen Krankenhaus und Meldung an den GKV Spitzenverband [#238829]
Datum
1. März 2022 07:16
An
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisungen Krankenhaus und Meldung an den GKV Spitzenverband“ vom 25.01.2022 (#238829) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen und melden uns in Kürze bei…
Von
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage an die KKH zu: AW: Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage an die KKH zu: Dienstanweisungen Krankenhaus und Meldung an den GKV Spitzenverband [#238829]
Datum
1. März 2022 07:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen und melden uns in Kürze bei Ihnen. E-Mail-Anfragen mit gesundheitsbezogenen Inhalten oder sensiblen Daten dürfen wir aus Datenschutzgründen nicht per E-Mail beantworten. Sie erhalten eine Antwort auf dem sicheren Postweg oder im persönlichen Gespräch. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Weitere Informationen zum Pflegeschutzschirm finden Sie unter kkh.de/pflegeschutzschirm. Bei dieser Antwort handelt es sich um eine vom System automatisch versendete Information. Bitte antworten Sie daher nicht auf diese E-Mail. Vielen Dank. Mit herzlichen Grüßen

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Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, mit Ihrer E-Mail vom 25.01.2022 begehren Sie über das Portal für Informationsfr…
Von
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage an die KKH zu: Dienstanweisungen Krankenhaus und Meldung an den GKV Spitzenverband [#238829]
Datum
2. März 2022 13:06
Status
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, mit Ihrer E-Mail vom 25.01.2022 begehren Sie über das Portal für Informationsfreiheit „FragDenStaat“ auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Verbraucher-Informationsgesetzes (VIG) die Bereitstellung folgender Unterlagen: (1) Alle Anweisungen an Mitarbeiter über die Bearbeitung und den Umgang mit Gutachten des MD und der Erteilung von Leistungsentscheidungen sowie der Anweisungen über die zeitliche Bearbeitung zwischen Erhalt des Gutachtens und Erstellung der Leistungsentscheidung. (2) Alle Anweisungen an Mitarbeiter über die Berücksichtigung von historischen Patientendaten bei der Bewertung des Gutachtens des MD und insbesondere zum Umgang mit offenen Fragestellungen im Gutachten, auf die der MD hinweist. (3) Alle Anweisungen an Mitarbeiter, interne Verfahrensdokumente und sonstige Beschreibungen zur Erstellung der Quartalsmeldungen an den GKV-Spitzenverband über den Anteil positiver Gutachten an den Gesamtgutachten, insbesondere über den Umgang mit stornierten Leistungsentscheidungen und fehlerhaft übermittelten Leistungsentscheiden. Darüber hinaus Auskunft über die Berücksichtigung von verfeindeten Leistungsentscheidungen oder nicht rechtzeitig gesendeten Leistungsentscheidungen in der Meldung an den GKV-Spitzenverband in den Jahren bis 31.12.2021, die ab 1.1.2022 mit MDI05 gemeldet werden. (4) Alle Anweisungen an Mitarbeiter, interne Verfahrensdokumente und sonstige Beschreibungen zur Erstellung der Quartalsmeldung an den GKV-Spitzenverband über den Anteil positiver Gutachten an den Gesamtgutachten, insbesondere über den Umgang im Rahmen von Widersprüchen, Zweitgutachten und Klageverfahren geänderten Leistungsentscheidungen. (5) Alle Anweisungen an Mitarbeiter, interne Verfahrensdokumente und sonstige Beschreibungen zur Auswahl, Versand und Nutzung von Rechnungsabweisungen, bspw. Umgang mit Anfragen zu medizinischen Begründungen. (6) Statistische Auswertungen über die Anzahl an Rechnungsabweisungen und MD Prüfverfahren in den Jahren 2015 bis 2021, die durch die Krankenkasse eingeleitet wurden. Rechnungsabweisungen aufgeteilt nach formalen Fehleranfragen und inhaltlichen Fragen. (7) Statistische Auswertung durchschnittlicher in Deutschland pro Krankenhaus korrigierten Rechnungsbeträgen absolut und relativ (Retaxierung). Wir stellen voran, dass Ihr Auskunftsbegehren sich nicht aus dem UIG und dem VIG, sondern allenfalls aus dem IFG ableiten kann. Nach der Regelung des § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Eine amtliche Information im Sinne des IFG ist dabei jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, wobei Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, nicht dazu gehören (§ 2 Nr. 2 IFG). Die KKH gehört als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts zur sogenannten mittelbaren Bundesverwaltung und ist damit grundsätzlich anspruchsverpflichtete Stelle im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG. Der Anspruch auf Informationszugang setzt jedoch voraus, dass die begehrte Information bei der in Anspruch genommenen Stelle tatsächlich vorhanden ist. Diese Voraussetzung ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des § 1 IFG, wird von der Rechtsprechung jedoch als selbstverständlich angenommen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.05.2013, 7 B 43/12, Brink in: Brink/Polenz/Blatt, IFG, § 1 Rdnr. 114, Schoch, IFG, § 1 Rdnr. 37). Die Beschränkung des Informationsanspruchs auf die bei der Behörde tatsächlich vorhandenen Informationen bedeutet, dass die Information nur in der Form zugänglich ist, wie sie bei der Behörde vorliegt; auch kennt das IFG keinen Anspruch auf eine systematische Aufbereitung einer Information (Schoch, IFG, § 1 Rdnr. 39 m. w. N.). Zu den von Ihnen angesprochenen Themen gibt es keine Arbeitsanweisungen, interne Verfahrensdokumente oder sonstige Beschreibungen an die Mitarbeitenden der KKH. Wir weisen darauf hin, dass die KKH sich bei ihren Leistungsentscheidungen in der Regel an den Ergebnissen der gutachtlichen Stellungnahmen des Medizinischen Dienstes orientiert. Sollte die Kasse diese nicht nachvollziehen können, tritt sie zur Klärung an die Gutachter heran. Zur zeitlichen Bearbeitung weisen wir darauf hin, dass die KKH immer darauf bedacht ist, die Verwaltungsverfahren zeitnah und ohne zeitliche Verzögerungen durchzuführen, das heißt, möglichst unverzüglich nach Erhalt der gutachtlichen Stellungnahme eine Leistungsentscheidung zu treffen. Zur Klarstellung weisen wir darauf hin, dass es auch in der Zeit vor dem 31.12.2021 nicht zu verzögerten leistungsrechtlichen Entscheidungen und Fristversäumnisse gekommen ist; vielmehr sind die leistungsrechtlichen Entscheidungen jeweils zeitnah nach Eingang der Gutachten der Medizinischen Dienste versandt worden. Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Berücksichtigung von historischen Patientendaten weisen wir darauf hin, dass die Mitarbeitenden aus Gründen des Datenschutzes keine Kenntnis von historischen Patientendaten haben und diese Daten auch nicht zusammenführen dürfen. Im Hinblick auf die angesprochenen Quartalsmeldungen weisen wir darauf hin, dass sich die Anforderungen insoweit aus den Festlegungen des GKV-Spitzenverbands zur Quartals- und Jahresstatistik ergeben. Rechnungsabweisungen bei formalen Fehlern und Anfragen zu medizinischen Begründungen erfolgen auf der Grundlage der Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275c Absatz 1 SGB V (Prüfverfahrensvereinbarung - PrüfvV) gemäß § 17c Absatz 2 KHG und über das einzelfallbezogene Erörterungsverfahren nach § 17c Absatz 2b Satz 1 KHG sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Auch die begehrten statistischen Auswertungen werden nicht erhoben und liegen uns demnach nicht vor. Wir verweisen insoweit auf die Statistikdaten nach § 275c Absatz 4 SGB V des GKV-Spitzenverbands, die im Internet einsehbar sind. Wir hoffen, Ihre Anfrage damit beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen