Dienstanweisungen Parkraummanagement

Anfrage an: Landesbetrieb Verkehr

1. Dienstanweisungen die besagen, welche Ordnungswidrigkeiten seitens der LBV-Mitarbeiter:innen geahndet werden und welche nicht
2. Dienstanweisungen der Polizei bzw. Verkehrsbehörde an den LBV die besagen, welche Ordnungswidrigkeiten vom LBV geahndet und welche geduldet werden sollen
3. Dokumente, die begründen warum in der Borselstraße, 22765 Hamburg das rechtswidrige Gehwegparken nicht geahndet wird. Bzw. Dokumente, die den LBV/dessen Mitarbeiter anweisen, das Gehwegparken dort nicht zu ahnden
4. Siehe Punkt 3. aber für Planckstraße, 22765 Hamburg

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Landesbetrieb Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisungen Parkraummanagement [#269487]
Datum
5. Februar 2023 11:20
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Dienstanweisungen die besagen, welche Ordnungswidrigkeiten seitens der LBV-Mitarbeiter:innen geahndet werden und welche nicht 2. Dienstanweisungen der Polizei bzw. Verkehrsbehörde an den LBV die besagen, welche Ordnungswidrigkeiten vom LBV geahndet und welche geduldet werden sollen 3. Dokumente, die begründen warum in der Borselstraße, 22765 Hamburg das rechtswidrige Gehwegparken nicht geahndet wird. Bzw. Dokumente, die den LBV/dessen Mitarbeiter anweisen, das Gehwegparken dort nicht zu ahnden 4. Siehe Punkt 3. aber für Planckstraße, 22765 Hamburg
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269487/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Verkehr
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Februar 2023 11:21
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbetrieb Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre nachstehende Anfrage vom 05.02.2023, deren Eingang i…
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
AW: [SPAM] [EXTERN] Dienstanweisungen Parkraummanagement [#269487]
Datum
15. Februar 2023 12:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre nachstehende Anfrage vom 05.02.2023, deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Mit Ihrer Anfrage begehren Sie vom Landesbetrieb Verkehr Hamburg (LBV) den Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Sie bitten um Übersendung von 1. Dienstanweisungen die besagen, welche Ordnungswidrigkeiten seitens der LBV-Mitarbeiter:innen geahndet werden und welche nicht 2. Dienstanweisungen der Polizei bzw. Verkehrsbehörde an den LBV die besagen, welche Ordnungswidrigkeiten vom LBV geahndet und welche geduldet werden sollen 3. Dokumente, die begründen warum in der Borselstraße, 22765 Hamburg das rechtswidrige Gehwegparken nicht geahndet wird. Bzw. Dokumente, die den LBV/dessen Mitarbeiter anweisen, das Gehwegparken dort nicht zu ahnden 4. Siehe Punkt 3. aber für Planckstraße, 22765 Hamburg Es existieren beim LBV keine derartigen Dienstanweisungen oder Dokumente. Ob ein Verstoß geahndet wird ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und aus der Ausübung des Opportunitätsprinzips des kontrollierenden Beschäftigten im konkreten Einzelfall. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Vielen dank für Ihre Antwort. Allerdings scheinen mir die von Ihnen bereitgestellten Informationen nic…
An Landesbetrieb Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [SPAM] [EXTERN] Dienstanweisungen Parkraummanagement [#269487]
Datum
15. Februar 2023 16:59
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen dank für Ihre Antwort. Allerdings scheinen mir die von Ihnen bereitgestellten Informationen nicht vollständig: Ich habe bereits mehrmals Mitarbeiter des LBVs in der Planckstraße und Borselstraße darauf angesprochen, warum das rechtswidrige Gehwegparken nicht geahndet wird. Die Antwort war immer, dass aufgrund fehlender Anordnung von höherer Instanz, die Verstöße nicht geahndet werden. Wie kommt es dazu, dass Mitarbeiter des LBV den Eindruck haben, ganze Straßenabschnitte nicht kontrollieren zu müssen/dürfen und dies auch nach Hinweis meinerseits verweigern? Des Weiteren habe ich im Januar und April 2022 den LBV auf die großflächigen und ungeahndeten Verstöße per Email hingewiesen. Am 20. Juni 2022 hat der LBV mir per Email mitgeteilt, dass das rechtswidrige Gehwegparken in der Planckstr. nicht geahndet wird. Welche Instanz hat diese Entscheidung getroffen? Werden Sie ab jetzt das rechtswidrige Gehwegparken in der Planck- und Borselstr. ahnden? Zuletzt möchte darauf hinweisen, dass es sich hier nicht um Einzelfälle handelt. In beiden Straßen stehen 24/7 mindestens 50 PKW eindeutig rechtswidrig auf dem Gehweg. Ich bitte Sie um zeitnahe Beantwortung der oben stehenden Fragen. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269487/

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Landesbetrieb Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass eine solche Auskunft nicht erteilt …
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [SPAM] [EXTERN] Dienstanweisungen Parkraummanagement [#269487]
Datum
17. Februar 2023 14:45
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass eine solche Auskunft nicht erteilt werden kann. Es gibt keine Dienstanweisungen beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) aus der hervorgeht, welche Ordnungswidrigkeiten geahndet werden sollen. Es gibt ebenfalls keine amtliche Information nach der das Parken auf dem Gehweg in der Planckstraße und in der Borselstraße nicht geahndet werden soll. Insoweit ist die von Ihnen begehrte Information hier nicht vorhanden. Informationen, die aus Anlass des Antrags erst erstellt werden müssten (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2012, 5 Bs 246/12) können nicht im Wege eines Antrages nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz beansprucht werden. Ihre darüber hinaus gestellten Fragen können im Rahmen des transparenzgesetzlichen Auskunftsanspruchs nicht beantwortet werden. Der Anspruch nach § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Transparenzgesetzes ermöglicht den Zugang zu amtlichen Informationen. Dies umfasst nicht die Beantwortung offen gestellter Fragen. Der LBV ist jedoch an der Aufarbeitung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts interessiert. Bitte übersenden Sie uns dazu den von Ihnen angegebenen E-Mail-Verkehr aus dem Zeitraum Januar bis Juni 2022 direkt an das Postfach <<E-Mail-Adresse>>. Von dort aus werden wir den Sachverhalt intern an die zuständige Stelle weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen,