Dienstanweisungen und Schulungsunterlagen des Ordnungs- und Verkehrsdienstes

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Alle Dienstanweisungen des Ordnungs- und Verkehrsdienstes zur Überwachung des ruhenden Verkehrs.
- Alle weiteren Anweisungen aus denen hervorgeht, wann Fahrzeughalter verwarnt werden oder wann auf Verwarnungen verzichtet werden kann (Opportunitätsprinzip).
- Alle Schulungsunterlagen für den Ordnungs- und Verkehrsdienst zur Überwachung des ruhenden Verkehrs.

Teilen Sie mir bitte mit, auf welchen Wegen Fremdanzeigen zu Falschparkern in Mönchengladbach gemacht werden können. Gibt es eine Hotline, um den Außendienst über Falschparker zu informieren? Wenn ja, wie lautet die Rufnummer und zu welchen Zeiten ist diese Nummer besetzt?

Werden Anzeigen über die Wegeheld App verfolgt?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • 2 Follower:innen
Rüdiger Krause
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
Dienstanweisungen und Schulungsunterlagen des Ordnungs- und Verkehrsdienstes [#272737]
Datum
10. März 2023 17:36
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle Dienstanweisungen des Ordnungs- und Verkehrsdienstes zur Überwachung des ruhenden Verkehrs. - Alle weiteren Anweisungen aus denen hervorgeht, wann Fahrzeughalter verwarnt werden oder wann auf Verwarnungen verzichtet werden kann (Opportunitätsprinzip). - Alle Schulungsunterlagen für den Ordnungs- und Verkehrsdienst zur Überwachung des ruhenden Verkehrs. Teilen Sie mir bitte mit, auf welchen Wegen Fremdanzeigen zu Falschparkern in Mönchengladbach gemacht werden können. Gibt es eine Hotline, um den Außendienst über Falschparker zu informieren? Wenn ja, wie lautet die Rufnummer und zu welchen Zeiten ist diese Nummer besetzt? Werden Anzeigen über die Wegeheld App verfolgt? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause Anfragenr: 272737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272737/ Postanschrift Rüdiger Krause << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Ihre Anfrage zu Anzeigen im ruhenden Verkehr Sehr geehrter Herr Krause, Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Die Ü…
Von
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Betreff
Ihre Anfrage zu Anzeigen im ruhenden Verkehr
Datum
24. März 2023 10:46
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Krause, Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Die Übersendung aller schriftlichen Dienstanweisungen ist nicht möglich, weil es bezüglich des ruhenden Verkehrs kein Handbuch oder keine allgemeinen schriftlichen Anweisungen gibt. Die Einarbeitung erfolgt durch routinierte Dienstkräfte, die an praktischen Fällen einarbeiten. Die neuen Kolleginnen und Kollegen machen sich dann entsprechende Notizen. Soweit Kolleginnen und Kollegen an Schulungen teilnehmen, kann es möglich sein, dass der jeweilige Seminaranbieter Unterlagen aushändigt. Hierüber habe ich jedoch keine genaue Kenntnis. Ordnungswidrigkeitenanzeigen aus dem Bereich des ruhenden Verkehrs können per E-Mail oder Post erstattet werden. Hierzu geben wir an Beschwerdeführer auch einen pdf-Vordruck heraus, um die Erstattung von Anzeigen zu erleichtern. Eine Hotline gibt es nicht. Es ist jedoch möglich, die Teamleitung der Verkehrsüberwachung per Telefon unter 02161 - 25 6139 zu informieren. Diese Nummer ist während der Verwaltungsüblichen Öffnungszeiten (Mo - Fr 07.30 Uhr bis 12.30Uhr und donnerstags von 14.00Uhr bis 16.30 Uhr) erreichbar. Ansonsten können Beschwerden auch per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> gesandt werden. Sofern die Anzeigen zur Ahndung geeignet sind (brauchbare Bilder und Tatangaben) werden über Apps erstattete Anzeigen verfolgt. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
AW: Ihre Anfrage zu Anzeigen im ruhenden Verkehr [#272737] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausf…
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Ihre Anfrage zu Anzeigen im ruhenden Verkehr [#272737]
Datum
29. März 2023 13:27
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführliche Antwort. Können Sie mir bitte den genannten PDF-Vordruck zukommen lassen? Was sind die Arbeitszeiten des Außendienstes? Werden die Schulungen durch externe Dienstleister durchgeführt? Wenn ja, durch wen? Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 272737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272737/

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Kommunalverwaltung Mönchengladbach
AW: Ihre Anfrage zu Anzeigen im ruhenden Verkehr [#272737] Sehr geehrter Herr Krause, anbei erhalten Sie den gewü…
Von
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Betreff
AW: Ihre Anfrage zu Anzeigen im ruhenden Verkehr [#272737]
Datum
8. April 2023 15:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Krause, anbei erhalten Sie den gewünschten Vordruck. Die Arbeitszeiten der Verkehrsüberwachung liegen grundsätzlich zwischen 7 und 21 Uhr. Wir haben darüber hinaus jedoch auch Dienstkräfte, die Sondereinsätze an bestimmten Tagen (Heimspiele Borussia, Altstadtkontrollen, Großveranstaltungen etc.) außerhalb dieser Zeiten wahrnehmen. Sofern bei Mitarbeitenden ein Schulungsbedarf besteht, buchen wir diese Schulungen bei kommunalen Studieninstituten. Vorrangig besuchen städtische Kolleginnen und Kollegen das Studieninstitut Niederrhein. Sofern dort kein Platz frei ist, wählen wir auch andere Studieninstitute. Mit freundlichen Grüßen

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