Dienstanweisungen und Verwaltungsvorschriften zu Behandlung von Anträgen nach dem SächsUIG

alle Dienstanweisungen und Verwaltungsvorschriften zur Bearbeitung von Anträgen auf Informationszugang nach dem sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juli 2023
  • Frist
    23. August 2023
  • Ein:e Follower:in
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Dienstanweisungen…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
Dienstanweisungen und Verwaltungsvorschriften zu Behandlung von Anträgen nach dem SächsUIG [#284367]
Datum
21. Juli 2023 09:50
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Dienstanweisungen und Verwaltungsvorschriften zur Bearbeitung von Anträgen auf Informationszugang nach dem sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG).
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger Anfragenr: 284367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284367/ Postanschrift Philipp Schönberger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrter Herr Kempen, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail beim Sächsischen Staatsministerium des Innern. …
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Dienstanweisungen und Verwaltungsvorschriften zu Behandlung von Anträgen nach dem SächsUIG [#284367]
Datum
21. Juli 2023 10:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail beim Sächsischen Staatsministerium des Innern. Bezüglich Ihres Anliegens möchten wir nachfragen, ob Sie hier als Adressaten das Sächsische Staatsministerium des Innern meinen oder diese Anfrage an die Stadt Leipzig gerichtet sein soll, da Sie nach Unterlagen der Versammlungsbehörde der Stadt Leipzig fragen. Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisungen und Verwaltungsvorschriften zu Behandlung von An…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: Dienstanweisungen und Verwaltungsvorschriften zu Behandlung von Anträgen nach dem SächsUIG [#284367]
Datum
23. August 2023 09:24
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisungen und Verwaltungsvorschriften zu Behandlung von Anträgen nach dem SächsUIG“ vom 21.07.2023 (#284367) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Mit Ihrer Email vom 21.07.2023 kann ich nichts anfangen, sie bezieht sich offensichtlich nicht auf meine Anfrage. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrter Herr Schönberger, vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider ist diese ins Hintertreffen geraten, wofür…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Dienstanweisungen und Verwaltungsvorschriften zu Behandlung von Anträgen nach dem SächsUIG [#284367]
Datum
29. August 2023 12:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider ist diese ins Hintertreffen geraten, wofür uns bei Ihnen entschuldigen möchten. Bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass wir diese zuständigkeitshalber an das Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft weitergeleitet haben. Eine entsprechende Antwort werden Sie von dieser Stelle erhalten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrter Herr Schönberger, wir nehmen Bezug auf Ihren o.g. Antrag, den uns das Sächsische Staatsministerium …
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
Dienstanweisungen und Verwaltungsvorschriften zu Behandlung von Anträgen nach dem SächsUIG [#284367]
Datum
8. September 2023 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schönberger, wir nehmen Bezug auf Ihren o.g. Antrag, den uns das Sächsische Staatsministerium des Innern am 29. August 2023 zugeleitet hat. Als Anlage übersenden wir Ihnen unsere hausinterne Anweisung, die das Verfahren der Bearbeitung von Anträgen nach SächsUIG regelt. Weitere Regelungen hat das SMEKUL hinsichtlich der Bearbeitung der Anträge nach SächsUIG nicht erlassen. Verwaltungskosten werden gemäß § 12 Absatz 5 Satz 2 SächsTranspG nicht erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist bei dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Postfach 10 05 10, 01075 Dresden, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Wilhelm-Buck-Straße 4, 01097 Dresden, zu erheben. Mit freundlichen Grüßen