Dienstanweisungen, Vorschriften und weitere Dokumente zur Bearbeitung von LIFG-Anfragen

sämtliche Dienstanweisungen, Vorschriften und weitere Dokumente zur Bearbeitung von LIFG-Anfragen im Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg sowie seinen direkten und nachgeordneten Dienststellen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisungen, Vorschriften und weitere Dokumente zur Bearbeitung von LIFG-Anfragen [#275167]
Datum
8. April 2023 13:22
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Dienstanweisungen, Vorschriften und weitere Dokumente zur Bearbeitung von LIFG-Anfragen im Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg sowie seinen direkten und nachgeordneten Dienststellen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275167/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM1-0221-41/32 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ministerium …
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Dienstanweisungen, Vorschriften und weitere Dokumente zur Bearbeitung von LIFG-Anfragen [#275167]
Datum
4. Mai 2023 12:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: IM1-0221-41/32 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg (Innenministerium). Anbei übersenden wir Ihnen zum einen eine Kopie der „Verfahrenshinweise zum organisatorischen Ablauf bei Beantwortung von Anfragen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz sowie bei der Umsetzung der darin geregelten Veröffentlichungspflichten“. Diese Hinweise gelten ausschließlich für das Innenministeriums selbst als informationspflichtige Stelle. Zum anderen weisen wir Sie auf die auf der Internetseite des Innenministeriums veröffentlichten Informationen zum Landesinformationsfreiheitsgesetz (https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/landesinformationsfreiheitsgesetz) sowie die „Anwendungshinweise zum Landesinformationsfreiheitsgesetz“ (https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/20200529_Anwendungshinweise_LIFG_Stand.pdf) hin. Die Anwendungshinweise wurden als Hilfestellung bei der Beantwortung von Anfragen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz den nachgeordneten Dienststellen des Innenministeriums übersendet. Mit freundlichen Grüßen