Dienstanweisungen, Vorschriften und weitere Dokumente zur Bearbeitung von LIFG-Anfragen

sämtliche Dienstanweisungen, Vorschriften und weitere Dokumente zur Bearbeitung von LIFG-Anfragen im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg sowie seinen direkten und nachgeordneten Dienststellen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisungen, Vorschriften und weitere Dokumente zur Bearbeitung von LIFG-Anfragen [#275169]
Datum
8. April 2023 13:23
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Dienstanweisungen, Vorschriften und weitere Dokumente zur Bearbeitung von LIFG-Anfragen im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg sowie seinen direkten und nachgeordneten Dienststellen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275169 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275169/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
LIFG Antrag Herr << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 08.04.…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
LIFG Antrag Herr << Antragsteller:in >>
Datum
9. Mai 2023 12:38
Status
Anfrage abgeschlossen
145,3 KB
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 08.04.2023 beantragen Sie die Zusendung sämtlicher Dienstanweisungen, Vorschriften und weiterer Dokumente zur Bearbeitung von LIFG-Anfragen im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg sowie seinen direkten und nachgeordneten Dienststellen. Die gewünschten Unterlagen sind in der Anlage beigefügt. Das Merkblatt zur Abwicklung von Anträgen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) ist im Intranet der Kultusverwaltung eingestellt und steht auch den nachgeordneten Dienststellen zur Verfügung. Maßgebend ist das Landesinformationsfreiheitsgesetz selbst, das unter www.landesrecht-bw.de<http://www.landesrecht-bw.de> abgerufen werden kann. Des Weiteren verweisen wir Sie auf die Praxis-Hilfen des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) sowie die Anwendungshinweise des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, welche im Internet öffentlich zur Verfügung stehen. Praxis-Hilfen zum Landesinformationsfreiheitsgesetz (LfDI): https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2021/12/IF_Praxisratgeber_neu_online.pdf Anwendungshinweise zum Landesinformationsfreiheitsgesetz (Innenministerium): https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/20200529_Anwendungshinweise_LIFG_Stand.pdf Mit freundlichen Grüßen