Dienstanweisungen, Vorschriften und weitere Dokumente zur Bearbeitung von LIFG-Anfragen

sämtliche Dienstanweisungen, Vorschriften und weitere Dokumente zur Bearbeitung von LIFG-Anfragen im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg sowie seinen direkten und nachgeordneten Dienststellen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisungen, Vorschriften und weitere Dokumente zur Bearbeitung von LIFG-Anfragen [#275407]
Datum
11. April 2023 09:33
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Dienstanweisungen, Vorschriften und weitere Dokumente zur Bearbeitung von LIFG-Anfragen im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg sowie seinen direkten und nachgeordneten Dienststellen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275407/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Ihr Antrag vom 11.04.2023 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Landesinf…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Antrag vom 11.04.2023
Datum
13. April 2023 14:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), welcher am 11.04.2023 bei uns eingegangen ist. Hiermit bestätigen wir Ihnen den Empfang. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Ihr Antrag vom 11.04.2023 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail v. 11.04.2023 [Anfrage #275407], bat…
Von
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Antrag vom 11.04.2023
Datum
11. Mai 2023 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail v. 11.04.2023 [Anfrage #275407], baten Sie um Übersendung sämtlicher Dienstanweisungen, Vorschriften und weiterer Dokumente zur Bearbeitung von LIFG-Anfragen im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg sowie dessen direkten und nachgeordneten Dienststellen. Auf diesen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 2 LIFG BW, übersenden wir Ihnen im Anhang antragsgemäß - den internen Leitfaden des Wirtschaftsministeriums BW zur Bearbeitung von LIFG-Anfragen, - die Anwendungshinweise des Innenministeriums BW zum LIFG BW, welche im Wirtschaftsministerium BW ebenfalls als amtliche Information i.S.v. § 3 Nr. 3 LIFG BW vorhanden sind, und bei der Bearbeitung von LIFG-Anfragen im WM ergänzend berücksichtigt werden - die Gebührenverordnung des Wirtschaftsministeriums BW (GebVO WM) Mit freundlichen Grüßen