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Dienstanweisung(en) zu Beiständen der Bundesagentur für Arbeit

hiermit bitte ich Sie um die zusendung der Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zu folgendem Thema: Beistand, sowie : Ausweispflicht für Beistände und Mitglieder von gemeinnützigen Vereinen gegenüber Mitarbeitern von Job Centern.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Juli 2013
  • Frist
    6. August 2013
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: hiermit bitte ic…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung(en) zu Beiständen der Bundesagentur für Arbeit
Datum
5. Juli 2013 18:02
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
hiermit bitte ich Sie um die zusendung der Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zu folgendem Thema: Beistand, sowie : Ausweispflicht für Beistände und Mitglieder von gemeinnützigen Vereinen gegenüber Mitarbeitern von Job Centern.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr <Information-entfernt> die Bundesagentur für Arbeit hat zu den von Ihnen benannten Themen keine Dienst…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: Dienstanweisung(en) zu Beiständen der Bundesagentur für Arbeit
Datum
11. Juli 2013 11:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> die Bundesagentur für Arbeit hat zu den von Ihnen benannten Themen keine Dienstanweisungen erlassen. Ihr Antrag ist daher mangels amtlicher Informationen gem. § 1 Abs. 1 S.1 Informationsfreiheitsgesetz abzulehnen. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist bei dem Jobcenter Märkischer Kreis schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen Daniela Schulte Fachkraft Leistungsrecht Tel.:          02371 / 905 789 Fax:          02371 / 905 825 Mailto:      <<E-Mail-Adresse>> Dienststelle Iserlohn Friedrichstraße 59/61 58636 Iserlohn
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