Sehr << Antragsteller:in >>
ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage, mit der Sie um Übersendung einer Dienstanweisung bitten, die erklärt, ob und wann Asylanträge an Entscheidungszentren weitergeleitet werden. Eine derartige Dienstanweisung ist im Bundesamt leider nicht vorhanden. Nach Rückfrage bei den zuständigen Fachbereichen des Bundesamtes kann ich Ihnen jedoch Folgendes mitteilen:
Die Einrichtung der Entscheidungszentren wurde 2015, vor dem Hintergrund der effektiven Verfahrenssteuerung und Abarbeitung/Entscheidung der bundesweit angelegten Asylverfahren, beschlossen. Insgesamt wurden zum damaligen Zeitpunkt drei geographisch zentral gelegene Standorte festgelegt, an denen jeweils ein Entscheidungszentrum eingerichtet wurde:
1. Entscheidungszentrum Ost, Standort Berlin
2. Entscheidungszentrum Süd-West, Standort Mannheim
3. Entscheidungszentrum West, Standort Bonn
Aktuell, Stand 10.11.2023, befindet sich lediglich noch das 3. Entscheidungszentrum, am Standort in Bonn, in Betrieb.
Im Entscheidungszentrum West wird über entscheidungsreife Bestandsverfahren von Antragstellenden entschieden, die bereits in den operativen Einheiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge angehört worden sind. Eigener Publikumsverkehr findet nicht statt, somit auch keine Aktenanlagen/Anhörungen vor Ort. Nach Inbetriebnahme der Entscheidungszentren wurden insbesondere einfach gelagerte Asylverfahren weniger Herkunftsländer bearbeitet, um die Ankunftszentren und Außenstellen zu entlasten. Aufgrund des aktuellen Zugangsgeschehens wurde die Einschränkung der zu bearbeitenden Herkunftsländer mittlerweile aufgehoben. Das Entscheidungszentrum West bearbeitet derzeit alle entscheidungsreifen Verfahren, sofern:
1. alle gegebenenfalls erforderlichen Verfahrensschritte, die eine wohnortnahe Bearbeitung erfordern (z.B. persönliche Anhörung) abgeschlossen sind und
2. keine physikalisch-technische-Urkundenuntersuchung mehr erforderlich ist.
Das Entscheidungszentrum West verfügt neben den Sachbearbeitenden des Asylbereichs, die für die Entscheidungen zuständig sind, auch über Bürosachbearbeitende, die, unter anderem, die Zustellungen der Entscheidungen ausführen. Neben den Entscheidungen der Asylverfahren erfolgen im Entscheidungszentrum West auch Prüfungen im Rahmen der Widerruf- und Rücknahmeverfahren. Zudem wird der operative Bereich durch das Entscheidungszentrum West, gruppenübergreifend, nach Bedarf in den Aufgabenbereichen Asyl, Widerruf, und Prozess unterstützt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen