Dienstanweisungen zu Entscheidungszentren

Dienstanweisungen, die erklären, wie entschieden wird, ob und wann Asylanträge an Entscheidungszentren weitergeleitet werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dienstanweisungen, die erklären, wie …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisungen zu Entscheidungszentren [#289959]
Datum
11. Oktober 2023 09:34
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dienstanweisungen, die erklären, wie entschieden wird, ob und wann Asylanträge an Entscheidungszentren weitergeleitet werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289959/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informat…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Dienstanweisungen zu Entscheidungszentren [#289959]
Datum
12. Oktober 2023 08:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 11.10.2023, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-1124 in dem für IFG-Verfahren zuständigen Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 11.11.2023. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Für die Bearbeitung Ihres IFG-Antrages benötigen wir bitte Ihre aktuelle Postanschrift, um deren Mitteilung ich Sie bitte. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutzerklaerung.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Dienstanweisungen zu Entscheidungszentren [#289959]
Datum
23. Oktober 2023 14:54
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 289959 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage, mit der Sie um Übersendu…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Dienstanweisungen zu Entscheidungszentren [#289959]
Datum
10. November 2023 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage, mit der Sie um Übersendung einer Dienstanweisung bitten, die erklärt, ob und wann Asylanträge an Entscheidungszentren weitergeleitet werden. Eine derartige Dienstanweisung ist im Bundesamt leider nicht vorhanden. Nach Rückfrage bei den zuständigen Fachbereichen des Bundesamtes kann ich Ihnen jedoch Folgendes mitteilen: Die Einrichtung der Entscheidungszentren wurde 2015, vor dem Hintergrund der effektiven Verfahrenssteuerung und Abarbeitung/Entscheidung der bundesweit angelegten Asylverfahren, beschlossen. Insgesamt wurden zum damaligen Zeitpunkt drei geographisch zentral gelegene Standorte festgelegt, an denen jeweils ein Entscheidungszentrum eingerichtet wurde: 1. Entscheidungszentrum Ost, Standort Berlin 2. Entscheidungszentrum Süd-West, Standort Mannheim 3. Entscheidungszentrum West, Standort Bonn Aktuell, Stand 10.11.2023, befindet sich lediglich noch das 3. Entscheidungszentrum, am Standort in Bonn, in Betrieb. Im Entscheidungszentrum West wird über entscheidungsreife Bestandsverfahren von Antragstellenden entschieden, die bereits in den operativen Einheiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge angehört worden sind. Eigener Publikumsverkehr findet nicht statt, somit auch keine Aktenanlagen/Anhörungen vor Ort. Nach Inbetriebnahme der Entscheidungszentren wurden insbesondere einfach gelagerte Asylverfahren weniger Herkunftsländer bearbeitet, um die Ankunftszentren und Außenstellen zu entlasten. Aufgrund des aktuellen Zugangsgeschehens wurde die Einschränkung der zu bearbeitenden Herkunftsländer mittlerweile aufgehoben. Das Entscheidungszentrum West bearbeitet derzeit alle entscheidungsreifen Verfahren, sofern: 1. alle gegebenenfalls erforderlichen Verfahrensschritte, die eine wohnortnahe Bearbeitung erfordern (z.B. persönliche Anhörung) abgeschlossen sind und 2. keine physikalisch-technische-Urkundenuntersuchung mehr erforderlich ist. Das Entscheidungszentrum West verfügt neben den Sachbearbeitenden des Asylbereichs, die für die Entscheidungen zuständig sind, auch über Bürosachbearbeitende, die, unter anderem, die Zustellungen der Entscheidungen ausführen. Neben den Entscheidungen der Asylverfahren erfolgen im Entscheidungszentrum West auch Prüfungen im Rahmen der Widerruf- und Rücknahmeverfahren. Zudem wird der operative Bereich durch das Entscheidungszentrum West, gruppenübergreifend, nach Bedarf in den Aufgabenbereichen Asyl, Widerruf, und Prozess unterstützt. Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen