Dienstanweisungen zum Umgang mit Beschwerden/Anregungen/IFG Anfragen

Alle Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen sowie sonstige ergangenen Anweisungen zu dem Umgang mit Beschwerden/Anregungen/IFG Anfragen bzw. der Bearbeitung von Beschwerden/Anregungen/IFG Anfragen der Stadt Ratingen zu.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Dezember 2020
  • Frist
    9. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisungen zum Umgang mit Beschwerden/Anregungen/IFG Anfragen [#205193]
Datum
7. Dezember 2020 15:07
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen sowie sonstige ergangenen Anweisungen zu dem Umgang mit Beschwerden/Anregungen/IFG Anfragen bzw. der Bearbeitung von Beschwerden/Anregungen/IFG Anfragen der Stadt Ratingen zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 205193 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205193/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisungen zum Umgang mit Beschwerden/Anr…
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstanweisungen zum Umgang mit Beschwerden/Anregungen/IFG Anfragen [#205193]
Datum
9. Januar 2021 14:10
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisungen zum Umgang mit Beschwerden/Anregungen/IFG Anfragen“ vom 07.12.2020 (#205193) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 205193 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205193/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisungen zum Umgang mit Beschwerden/Anregungen/IFG Anfragen“ [#205193] [#205193]
Datum
23. Februar 2021 14:34
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/205193/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil keine Bearbeitung erfolgt ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 205193.pdf Anfragenr: 205193 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205193/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.10- 1728/21 [Dienstanweisungen etc. bzgl. Bearbeitung von IFG-Anträgen#205193] 209.2.3.2.10- 1728/21 In…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.10- 1728/21 [Dienstanweisungen etc. bzgl. Bearbeitung von IFG-Anträgen#205193]
Datum
4. März 2021 09:03
Status
209.2.3.2.10- 1728/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 07.12.2020 auf Zugang zu Dienstanweisungen etc. bzgl. Bearbeitung von IFG-Anträgen Sehr Antragsteller/in die Stadt Ratingen hatte Ihnen bereits mit E-Mail vom 13.01.2021 zu Ihrem Antrag geantwortet (siehe unten). Weshalb die E-Mail Sie nicht erreicht hat, ist nicht ersichtlich. Ich schließe den Vorgang damit ab und hoffe, dass ich Ihnen durch mein Tätigwerden weiterhelfen konnte.
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.2.10- 1728/21 [Dienstanweisungen etc. bzgl. Bearbeitung von IFG-Anträgen#205193] [#205193] Sehr <&l…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.10- 1728/21 [Dienstanweisungen etc. bzgl. Bearbeitung von IFG-Anträgen#205193] [#205193]
Datum
4. März 2021 14:39
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider haben Sie keinen Anhang in ihrer Antwort mitgeschickt, die von der Stadt Ratingen versandte Mail ist nicht in ihrer Antwort enthalten. Den Support von fragdenstaat.de hatte ich auch bereits beteiligt, hier konnte auch nichts gefunden werden. Über eine Zusendung der Mail würde ich mich entsprechend freuen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 205193 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205193/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.