Dienstanweisungen zur Durchführung der Dienstaufsicht
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Guten Tag,
könnten Sie bitte die in den letzten fünf Jahren für die Mitarbeiter:innen der Senatsverwaltung für Finanzen und die Finanzämter in Berlin geltenden Dienstanweisungen (oder vergleichbare Dokumente) zum Thema "Durchführung der Dienstaufsicht" zur Verfügung stellen?
Sollten Dienstanweisungen zum genannten Thema von den Leitungstellen der Senatsverwaltung und der Finanzämter jeweils separat erlassen werden, benötige ich insbesondere die Dienstanweisungen, die für die Mitarbeiter:innen in der Senatsverwaltung und im Finanzamt Mitte/Tiergarten maßgeblich sind bzw. während der letzten fünf Jahre maßgeblich waren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Falls Kosten für die Aktenauskunft entstehen sollten, möchte ich Sie bitten, mich vorab hierüber sowie den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand zu informieren.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Bitte antworten Sie per E-Mail. Für eine kurze Empfangsbestätigung wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum3. August 2023
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6. September 2023
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