Dienstanweisungen zur Übernahme von Dolmetscher- und Übersetzerkosten im Bereich SGB II/SGB III/BKGG

Alle Weisungen und sonstigen Hilfen, Arbeitshilfen, HEGA -... zum Bereich der Übernahme der Kosten von Dolmetscher und Übersetzer im Bereich SGB II/SGB III/BKGG.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. September 2018
  • Frist
    12. Oktober 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Weisungen u…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisungen zur Übernahme von Dolmetscher- und Übersetzerkosten im Bereich SGB II/SGB III/BKGG [#33409]
Datum
10. September 2018 21:28
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Weisungen und sonstigen Hilfen, Arbeitshilfen, HEGA -... zum Bereich der Übernahme der Kosten von Dolmetscher und Übersetzer im Bereich SGB II/SGB III/BKGG.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit
Az. JDC 1409.1-51/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 10.09.2018 beantragten Sie Zugang zu den amtlic…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: Dienstanweisungen zur Übernahme von Dolmetscher- und Übersetzerkosten im Bereich SGB II/SGB III/BKGG [#33409]
Datum
4. Oktober 2018 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. JDC 1409.1-51/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 10.09.2018 beantragten Sie Zugang zu den amtlichen Informationen bezüglich der Übernahme von Dolmetscher- und Übersetzerkosten in den Bereichen SGB III, SGB II und Leistungen nach dem BKGG. Ich lege Ihre Anfrage so aus, dass Sie die aktuell gültigen amtlichen Informationen zur Erstattung von Dolmetscher und Übersetzerkosten verlangen. Die bis dahin in den einzelnen Bereichen geltenden Weisungen zur Inanspruchnahme von Dolmetscherleistungen (Fremdsprachen und Gebärdensprachdolmetscher) wurden mit Weisung 201803001 im Handbuch "Interner Dienstbetrieb" zusammengefasst: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Weisung-201803001_ba016978.pdf. Das Handbuch ersetzt seit dem 20.03.2018 die bis dahin für den jeweiligen einzelnen Rechtskreis (SBG II, SGB III, Familienkasse) geltenden Weisungen und Informationen zum Thema Interner Dienstbetrieb und fasst diese in einem Regelungswerk zusammen. Ihrem Antrag gebe ich statt. Im Anhang wird Teil 14 des aktuellen Handbuchs Interner Dienstbetrieb „Übersetzungsdienste und Kommunikationshilfen“ als PDF-Dokument zugänglich gemacht. Mit freundlichen Grüßen