Dienstaufsicht Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Anfrage an:
Bundesministerium der Justiz
Der Generalbundesanwalt (GBA) beim Bundesgerichtshof untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministers der Justiz (§ 147 Nr. 1 GVG). Der GBA ermittelt unter anderem bei Verdacht auf Landesverrat. Bitte senden Sie mir alle Dokumente, die die Dienstaufsicht des Justizministeriums im Zusammenhang mit Ermittlungen das GBA wegen Verdacht auf Landesverrat betreffen (Zeitraum: in den letzten 3 Jahren).
Anfrage abgelehnt
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Datum30. Juli 2015
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1. September 2015
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