Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Anja Artischewski vom 15.09.20

Ich hatte mich über die unrichtige Sachbehandlung meines Anliegens, welche von der o. g. Bearbeiterin unter dem Az DSV AZ 61-0221.4-001/180/Dok 2 vorgenommen wurde, beschwert. Wie dieser u. a. mitgeteilt wurde, handelt diese ganz klar völlig diametral zu der vollmundigen Selbstbeweihräucherung auf der Startseite des Sozialministeriums BW! Sollten die öffentlichen Verlautbarungen des Ministeriums und das Tun Ihrer Mitarbeiter nicht im Einklang stehen? Offenbar ist dies nicht der Fall, sondern die Bearbeiterin zieht die Ausübung von Willkür vor!

Ich erwarte, dass der Vorgang nunmehr umgehend (da eilbedürftig) und vollumfänglich zu meiner Zufriedenheit abgewickelt und die Behördenmitarbeiterin darauf hingewiesen wird, bei künftigen Aufgaben mehr Fingerspitzengefühl walten zu lassen. Vor allem hätte diese dafür zu sorgen, dass ihr Verwaltungshandeln mit dem übereinstimmt, was sich das Ministerium öffentlich wahrnehmbar auf die Fahnen(resp. Webseiten) schreibt! Ich möchte über den zügigen(!) Fortgang der Sache umgehend schriftlich informiert werden, da meine entsprechende E-Mail bislang unbeantwortet blieb!

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. September 2020
  • Frist
    24. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hatte mich über die un…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Anja Artischewski vom 15.09.20 [#197606]
Datum
22. September 2020 14:48
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hatte mich über die unrichtige Sachbehandlung meines Anliegens, welche von der o. g. Bearbeiterin unter dem Az DSV AZ 61-0221.4-001/180/Dok [geschwärzt] vorgenommen wurde, beschwert. Wie dieser u. a. mitgeteilt wurde, handelt diese ganz klar völlig diametral zu der vollmundigen Selbstbeweihräucherung auf der Startseite des Sozialministeriums BW! Sollten die öffentlichen Verlautbarungen des Ministeriums und das Tun Ihrer Mitarbeiter nicht im Einklang stehen? Offenbar ist dies nicht der Fall, sondern die Bearbeiterin zieht die Ausübung von Willkür vor! Ich erwarte, dass der Vorgang nunmehr umgehend (da eilbedürftig) und vollumfänglich zu meiner Zufriedenheit abgewickelt und die Behördenmitarbeiterin darauf hingewiesen wird, bei künftigen Aufgaben mehr Fingerspitzengefühl walten zu lassen. Vor allem hätte diese dafür zu sorgen, dass ihr Verwaltungshandeln mit dem übereinstimmt, was sich das Ministerium öffentlich wahrnehmbar auf die Fahnen(resp. Webseiten) schreibt! Ich möchte über den zügigen(!) Fortgang der Sache umgehend schriftlich informiert werden, da meine entsprechende E-Mail bislang unbeantwortet blieb! Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 197606 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!