Dienstaufsichtsbeschwerden

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

bitte teilen Sie mir mit, wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter des Verkehrsdienstes jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 eingegangen sind und wie viele davon aus Sicht der Verwaltung berechtigt waren und zu disziplinarischen Maßnahmen führten.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. August 2023
  • Frist
    9. September 2023
  • 3 Follower:innen
Rüdiger Krause
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte teilen Sie mir mit, wie viele Di…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
Dienstaufsichtsbeschwerden [#285558]
Datum
5. August 2023 14:26
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte teilen Sie mir mit, wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter des Verkehrsdienstes jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 eingegangen sind und wie viele davon aus Sicht der Verwaltung berechtigt waren und zu disziplinarischen Maßnahmen führten. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause Anfragenr: 285558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285558/ Postanschrift Rüdiger Krause << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr geehrter Herr Krause, bezugnehmend zu Ihren Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informa…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: #233160 WG: Dienstaufsichtsbeschwerden [#285558]
Datum
4. September 2023 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,4 KB


Sehr geehrter Herr Krause, bezugnehmend zu Ihren Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW ) vom 05.08.2023 über die Plattform, Frag den Staat, möchte ich Ihnen antworten. Zu Ihrer Frage: „Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter des Verkehrsdienstes jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 eingegangen sind und wie viele davon aus Sicht der Verwaltung berechtigt waren und zu disziplinarischen Maßnahmen führten“ Anhand der hier vorliegenden Daten kann ich Ihnen mitteilen, dass im Jahr 2022 sind 41 im Jahr 2021 sind 13 im Jahr 2020 sind 8 Dienstaufsichtsbeschwerden eingegangen sind. Zu Ihrer Information: Der Informationszugangsanspruch des IFG erstreckt sich auf die bei der öffentlichen Stelle vorhanden amtlichen Informationen. Vorhanden in diesem Sinne meint, dass die öffentliche Stelle die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Informationen bzw. die Datenträger hat. Der Informationszugangsanspruch ist kein „Informationsbeschaffungsanspruch“. Ebenso ist die öffentliche Stelle nicht verpflichtet, im „Auftrag“ des Antragstellers Informationen erst noch zu schaffen, bspw. vorhanden Informationen erst noch statistisch auszuwerten und die Ergebnisse der Auswertung - also neu geschaffene Informationen, die bis dahin gar nicht existierten - dann zugänglich zu machen Zu Ihrer Frage wie viele aus Sicht der Verwaltung berechtigt waren und zu disziplinarischen Maßnahmen führten kann ich Ihnen keine Informationen weitergeben, da keine Unterlagen vorliegen. Grundsätzlich ist es jedoch so, dass zu jeder Dienstaufsichtsbeschwerde eine Stellungnahme des betroffenen Mitarbeiters eingeholt wird. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Erfolgen diese Stellungnahmen mündlich oder schriftli…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: #233160 WG: Dienstaufsichtsbeschwerden [#285558]
Datum
4. September 2023 11:51
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Erfolgen diese Stellungnahmen mündlich oder schriftlich? Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 285558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285558/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Bei allgemeinen Hinweisen für den Verkehrsdienst er…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
4. September 2023 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen
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15,8 KB


Vielen Dank für Ihre Nachricht! Bei allgemeinen Hinweisen für den Verkehrsdienst erhalten Sie so bald wie möglich eine Rückmeldung. Das Beschwerdemanagement ist Mo.-Do. von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Fr. von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt. Eine automatische Weiterleitung Ihrer Mail an die Außendienstmitarbeitenden außerhalb dieser Zeiten erfolgt nicht. Möchten Sie einen konkreten Parkverstoß melden? -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/servicetelefon-einsatzleitzentrale-des-ordnungsdienstes-verkehrsdienstes> -> Link: schriftliche Anzeige von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen<https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=32-F68_file_AnzVerkW&formtecid=3&areashortname=send_html> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image002.jpg@01D99DD8.4EBDAB10] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Telefon 0211 / 38424-0. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [Foto des Hansasaals im historischen Rathaus zu Köln. Neun überlebensgroße Steinskulpturen in gotischem Maßwerk schmücken die südliche Stirnwand des Prunksaals. Für Interessierte öffnet das Rathaus im Rahmen des Tags des offenen Denkmals 2023 am Sonntag den 10.September. Für das vollständige Programm der Veranstaltungen an diesem Wochenende klicken Sie auf diesen Link..]<https://www.offenes-denkmal.koeln>

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Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr geehrter Herr Krause, Stellungnahmen können mündlich oder schriftlich erfolgen. Dies ist vom Einzelfall abh…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: #233160 WG: Dienstaufsichtsbeschwerden [#285558]
Datum
5. September 2023 14:56
Status
image001.png
5,4 KB


Sehr geehrter Herr Krause, Stellungnahmen können mündlich oder schriftlich erfolgen. Dies ist vom Einzelfall abhängig. Mit freundlichen Grüßen