Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund der zunehmenden Betrugskriminalität "an der Haustür" oder "Täuschungen im öffentlichen Raum" - im Besonderen gegenüber älteren Mitbürgern - haben die Polizeien der Länder in den letzten Jahren bundesweit (inkl. Bundespolizei und Polizei des Bundestages) Abbildungen ihrer Dienstausweise auf ihren Webseiten, Twitterkanälen etc. veröffentlicht, um den Bürgern zu ermöglichen, Originale von Fälschungen zu unterscheiden.
Exemplarisch sei hier
https://www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2021/210326dienstausweis
genannt. Über die Dienstausweise des MAD ist diesbezüglich bisweilen online leider nichts zu finden.
Daher meine Frage: Wie weisen sich Mitarbeiter des MAD aus? Wie sehen ihre Dienstausweise aus - und wie lässt sich deren Gültigkeit (und der jeweilige Einsatz der Beamten) ggf. telefonisch verifizieren?
15.12.2021
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Peter Sternberg
Anfragenr: 235679
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/235679/