Dienstfahrzeug des Oberbürgermeisters Norbert Zeidler

1. Den Fahrzeugtyp und die Verbrauchsdaten von Oberbürgermeister Zeidlers Dienstfahrzeug.

2. Die Offenlegung des Vertrags -für Bürgermeister üblicher Leasingvertrag- zwischen Fahrzeughersteller und Stadtverwaltung (OB Norbert Zeidler)

3. Eine Auflistung von dienstlichen Kilometer für das Jahr 2018, sollte das Auto auch privat genutzt werden eine Aufschlüsselung der dienstlich gefahrenen Kilometer und privaten.

4. Der Durchschnittsverbrauch pro Monat von OB Zeidlers Dienstfahrzeug für das Jahr 2018.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. April 2019
  • Frist
    15. Mai 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Den Fahrzeu…
An Stadtverwaltung Biberach an der Riß Details
Von
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Betreff
Dienstfahrzeug des Oberbürgermeisters Norbert Zeidler [#131304]
Datum
15. April 2019 10:36
An
Stadtverwaltung Biberach an der Riß
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Den Fahrzeugtyp und die Verbrauchsdaten von Oberbürgermeister Zeidlers Dienstfahrzeug. 2. Die Offenlegung des Vertrags -für Bürgermeister üblicher Leasingvertrag- zwischen Fahrzeughersteller und Stadtverwaltung (OB Norbert Zeidler) 3. Eine Auflistung von dienstlichen Kilometer für das Jahr 2018, sollte das Auto auch privat genutzt werden eine Aufschlüsselung der dienstlich gefahrenen Kilometer und privaten. 4. Der Durchschnittsverbrauch pro Monat von OB Zeidlers Dienstfahrzeug für das Jahr 2018.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Biberach an der Riß
Sehr geehrtAntragsteller/in der Eingang Ihrer Anfrage wird bestätigt. Freundliche Grüße
Von
Stadtverwaltung Biberach an der Riß
Betreff
AW: Dienstfahrzeug des Oberbürgermeisters Norbert Zeidler [#131304]
Datum
17. April 2019 14:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in der Eingang Ihrer Anfrage wird bestätigt. Freundliche Grüße