Dienstfahrzeuge der Niederlassungen der Autobahn GmbH des Bundes

1. Über wie viele Dienstwagen für die Niederlassungsleiter*innen bzw. Direktor*innen bzw. Niederlassungsdirektor*innen verfügen die 10 Niederlassungen der Die Autobahn GmbH des Bundes (Nord, Nordost, Nordbayern, Nordwest, Ost, Rheinland, Südbayern, Südwest, West und Westfalen) derzeit (Stand: August 2022), wann wurden sie zu jeweils welchen Kosten beschafft (bitte jeweils den Fahrzeugtyp, Marke sowie Kosten angeben) und wie häufig wurden sie seit Beschaffung eingesetzt (bitte Häufigkeitsverteilung pro Jahr sowie Anzahl der zurückgelegten Kilometer für jedes Dienstfahrzeug differenziert angeben)?

2. Verfügt die Die Autobahn GmbH des Bundes über einen Fuhrpark für Dienstwagen für Niederlassungsleiter*innen bzw. Direktor*innen bzw. Niederlassungsdirektor*innen? Wenn ja, seit wann und wie viele und welche Fahrzeuge (Typen und Marken) umfasst der Fuhrpark, wann wurden die die Fahrzeuge des Fuhrparks zu jeweils welchen Kosten beschafft (bitte jeweils den Fahrzeugtyp, Marke sowie Kosten angeben) und wie häufig wurden sie seit Beschaffung eingesetzt (bitte Häufigkeitsverteilung pro Jahr sowie Anzahl der zurückgelegten Kilometer für jedes Dienstfahrzeug differenziert angeben)

3. Welchen Bedarf an Dienstfahrzeugen für Niederlassungsleiter*innen bzw. Direktor*innen bzw. Niederlassungsdirektor*innen hat die Die Autobahn GmbH des Bundes wann festgestellt? Wie wurde diese Bedarfsanalyse durchgeführt, wer führte sie von wann bis wann durch und seit wann lagen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Ergebnisse vor? Plant die Die Autobahn GmbH des Bundes eine neue Bedarfsanalyse, wenn ja, warum und wann soll diese abgeschlossen sein?

4. Über wie viele Fahrer*innen für Dienstfahrzeugen von Niederlassungsleiter*innen bzw. Direktor*innen bzw. Niederlassungsdirektor*innen verfügt die Die Autobahn GmbH des Bundes derzeit (Stand: August 2022)?

5. Welche Kosten entstehend der Die Autobahn GmbH des Bundes durch den Betrieb der Dienstfahrzeuge von Niederlassungsleiter*innen bzw. Direktor*innen bzw. Niederlassungsdirektor*innen (Treibstoff, Energie, allgemeiner Betrieb, Reparaturen, Ersatzinvestitionen, Fahrer*innen etc.)?

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  • Datum
    19. August 2022
  • Frist
    21. September 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Über wie viele…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstfahrzeuge der Niederlassungen der Autobahn GmbH des Bundes [#257414]
Datum
19. August 2022 11:53
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Über wie viele Dienstwagen für die Niederlassungsleiter*innen bzw. Direktor*innen bzw. Niederlassungsdirektor*innen verfügen die 10 Niederlassungen der Die Autobahn GmbH des Bundes (Nord, Nordost, Nordbayern, Nordwest, Ost, Rheinland, Südbayern, Südwest, West und Westfalen) derzeit (Stand: August 2022), wann wurden sie zu jeweils welchen Kosten beschafft (bitte jeweils den Fahrzeugtyp, Marke sowie Kosten angeben) und wie häufig wurden sie seit Beschaffung eingesetzt (bitte Häufigkeitsverteilung pro Jahr sowie Anzahl der zurückgelegten Kilometer für jedes Dienstfahrzeug differenziert angeben)? 2. Verfügt die Die Autobahn GmbH des Bundes über einen Fuhrpark für Dienstwagen für Niederlassungsleiter*innen bzw. Direktor*innen bzw. Niederlassungsdirektor*innen? Wenn ja, seit wann und wie viele und welche Fahrzeuge (Typen und Marken) umfasst der Fuhrpark, wann wurden die die Fahrzeuge des Fuhrparks zu jeweils welchen Kosten beschafft (bitte jeweils den Fahrzeugtyp, Marke sowie Kosten angeben) und wie häufig wurden sie seit Beschaffung eingesetzt (bitte Häufigkeitsverteilung pro Jahr sowie Anzahl der zurückgelegten Kilometer für jedes Dienstfahrzeug differenziert angeben) 3. Welchen Bedarf an Dienstfahrzeugen für Niederlassungsleiter*innen bzw. Direktor*innen bzw. Niederlassungsdirektor*innen hat die Die Autobahn GmbH des Bundes wann festgestellt? Wie wurde diese Bedarfsanalyse durchgeführt, wer führte sie von wann bis wann durch und seit wann lagen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Ergebnisse vor? Plant die Die Autobahn GmbH des Bundes eine neue Bedarfsanalyse, wenn ja, warum und wann soll diese abgeschlossen sein? 4. Über wie viele Fahrer*innen für Dienstfahrzeugen von Niederlassungsleiter*innen bzw. Direktor*innen bzw. Niederlassungsdirektor*innen verfügt die Die Autobahn GmbH des Bundes derzeit (Stand: August 2022)? 5. Welche Kosten entstehend der Die Autobahn GmbH des Bundes durch den Betrieb der Dienstfahrzeuge von Niederlassungsleiter*innen bzw. Direktor*innen bzw. Niederlassungsdirektor*innen (Treibstoff, Energie, allgemeiner Betrieb, Reparaturen, Ersatzinvestitionen, Fahrer*innen etc.)?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 257414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257414/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ihr IFG-Antrag vom 19.08.2022 Sehr <Information-entfernt> anliegend finden Sie einen Zwischenbescheid zu Ih…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 19.08.2022
Datum
13. September 2022 12:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> anliegend finden Sie einen Zwischenbescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 19.08.2022. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr <Information-entfernt> anliegend finden Sie den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 19.08.2022. Mit freu…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
1367 IFG - Dienstfahrzeuge der Niederlassungen der Autobahn GmbH des Bundes
Datum
10. November 2022 08:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> anliegend finden Sie den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 19.08.2022. Mit freundlichen Grüßen