Dienstliche Kommunikation von Schöffen

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Schöffen bzw. ehrenamtliche Richter legitimieren den Grundsatz, dass Gerichte im Namen des Volkes handeln und Urteile im Names des Volkes ergehen. Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung verarbeiten Schöffen eine Vielzahl personenbezogener Daten, darunter auch besonders sensible. Schöffen bzw. ehrenamtliche Richter erhalten mitunter sehr weitgehende Informationen über persönliche Verhältnisse und Lebensumstände von Personen. Als ehrenamtlich Tätige sind sie zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten verpflichtet, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. Hierunter fällt selbstverständlich auch die hinreichende Beachtung von datenschutzrechtlichen Vorschriften, wie dass personenbezogene Daten nicht unbefugt Dritten offenbart werden dürfen. Der strikten und klaren Trennung zwischen einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Schöffen bzw. ehrenamtliche Richter und anderen Sphären (wie privater oder beruflicher Bereich) kommt im Datenschutzrecht große Bedeutung zu. Mitunter verwenden Schöffen ihre privaten PCs und Laptops oder andere Endgeräte zur Speicherung von Dokumenten mit personenbezogenen Daten oder es werden seitens der Gerichtsverwaltung E-Mails mit personenbezogenen Daten an private oder berufliche E-Mail-Adressen von Schöffen bzw. ehrenamtliche Richter versandt. Das Datenschutzrecht setzt dem jedoch sehr enge Grenzen. Das zuständige Gericht hat die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass nur Schöffen bzw. ehrenamtliche Richter Kenntnis von personenbezogenen Daten erlangen und nicht unbefugte Dritte (wie etwa Familienmitglieder, Freunde, Arbeitskollegen). Deshalb sollten nach Möglichkeit unter anderem Schöffen bzw. ehrenamtliche Richter für ihre ehrenamtliche Tätigkeit behördliche E-Mail-Adressen des Gerichts erhalten, welche auch das Gericht nutzt, und keine Daten, die im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit stehen, auf privaten Endgeräte gespeichert werden.

Bitte senden Sie mir in diesem Zusammenhang Folgendes zu:

- die Anzahl der an Ihrem Gericht tätigen Schöffen bzw. ehrenamtliche Richter, welche bereits eine dienstliche E-Mail-Adresse zur rechtssicheren und datenschutzkonformen Kommunikation mit dem Gericht zugewiesen/angelegt bekommen haben.

- alle Dokumente (Erlasse, Richtlinien, Vereinbarung, Handlungsanweisungen, interne E-Mails etc.), die den Umgang – in jedweder Art – von privaten und dienstlichen E-Mail-Adressen von Schöffen bzw. ehrenamtliche Richtern regeln.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Schöffen bzw. ehrenamtliche Richter legitimieren de…
An Ministerium der Justiz - Bürgerbeauftragter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstliche Kommunikation von Schöffen [#275332]
Datum
9. April 2023 21:45
An
Ministerium der Justiz - Bürgerbeauftragter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Schöffen bzw. ehrenamtliche Richter legitimieren den Grundsatz, dass Gerichte im Namen des Volkes handeln und Urteile im Names des Volkes ergehen. Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung verarbeiten Schöffen eine Vielzahl personenbezogener Daten, darunter auch besonders sensible. Schöffen bzw. ehrenamtliche Richter erhalten mitunter sehr weitgehende Informationen über persönliche Verhältnisse und Lebensumstände von Personen. Als ehrenamtlich Tätige sind sie zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten verpflichtet, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. Hierunter fällt selbstverständlich auch die hinreichende Beachtung von datenschutzrechtlichen Vorschriften, wie dass personenbezogene Daten nicht unbefugt Dritten offenbart werden dürfen. Der strikten und klaren Trennung zwischen einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Schöffen bzw. ehrenamtliche Richter und anderen Sphären (wie privater oder beruflicher Bereich) kommt im Datenschutzrecht große Bedeutung zu. Mitunter verwenden Schöffen ihre privaten PCs und Laptops oder andere Endgeräte zur Speicherung von Dokumenten mit personenbezogenen Daten oder es werden seitens der Gerichtsverwaltung E-Mails mit personenbezogenen Daten an private oder berufliche E-Mail-Adressen von Schöffen bzw. ehrenamtliche Richter versandt. Das Datenschutzrecht setzt dem jedoch sehr enge Grenzen. Das zuständige Gericht hat die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass nur Schöffen bzw. ehrenamtliche Richter Kenntnis von personenbezogenen Daten erlangen und nicht unbefugte Dritte (wie etwa Familienmitglieder, Freunde, Arbeitskollegen). Deshalb sollten nach Möglichkeit unter anderem Schöffen bzw. ehrenamtliche Richter für ihre ehrenamtliche Tätigkeit behördliche E-Mail-Adressen des Gerichts erhalten, welche auch das Gericht nutzt, und keine Daten, die im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit stehen, auf privaten Endgeräte gespeichert werden. Bitte senden Sie mir in diesem Zusammenhang Folgendes zu: - die Anzahl der an Ihrem Gericht tätigen Schöffen bzw. ehrenamtliche Richter, welche bereits eine dienstliche E-Mail-Adresse zur rechtssicheren und datenschutzkonformen Kommunikation mit dem Gericht zugewiesen/angelegt bekommen haben. - alle Dokumente (Erlasse, Richtlinien, Vereinbarung, Handlungsanweisungen, interne E-Mails etc.), die den Umgang – in jedweder Art – von privaten und dienstlichen E-Mail-Adressen von Schöffen bzw. ehrenamtliche Richtern regeln. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275332/
Ministerium der Justiz - Bürgerbeauftragter
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Ministerium der Justiz - Bürgerbeauftragter
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. April 2023 21:45
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr << Anrede >> Schöffen bzw. ehrenamtliche Richter legitimieren den…
An Ministerium der Justiz - Bürgerbeauftragter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstliche Kommunikation von Schöffen [#275332]
Datum
9. April 2023 21:47
An
Ministerium der Justiz - Bürgerbeauftragter
Status
E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr << Anrede >> Schöffen bzw. ehrenamtliche Richter legitimieren den Grundsatz, dass Gerichte im Namen des Volkes handeln und Urteile im Names des Volkes ergehen. Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung verarbeiten Schöffen eine Vielzahl personenbezogener Daten, darunter auch besonders sensible. Schöffen bzw. ehrenamtliche Richter erhalten mitunter sehr weitgehende Informationen über persönliche Verhältnisse und Lebensumstände von Personen. Als ehrenamtlich Tätige sind sie zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten verpflichtet, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. Hierunter fällt selbstverständlich auch die hinreichende Beachtung von datenschutzrechtlichen Vorschriften, wie dass personenbezogene Daten nicht unbefugt Dritten offenbart werden dürfen. Der strikten und klaren Trennung zwischen einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Schöffen bzw. ehrenamtliche Richter und anderen Sphären (wie privater oder beruflicher Bereich) kommt im Datenschutzrecht große Bedeutung zu. Mitunter verwenden Schöffen ihre privaten PCs und Laptops oder andere Endgeräte zur Speicherung von Dokumenten mit personenbezogenen Daten oder es werden seitens der Gerichtsverwaltung E-Mails mit personenbezogenen Daten an private oder berufliche E-Mail-Adressen von Schöffen bzw. ehrenamtliche Richter versandt. Das Datenschutzrecht setzt dem jedoch sehr enge Grenzen. Das zuständige Gericht hat die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass nur Schöffen bzw. ehrenamtliche Richter Kenntnis von personenbezogenen Daten erlangen und nicht unbefugte Dritte (wie etwa Familienmitglieder, Freunde, Arbeitskollegen). Deshalb sollten nach Möglichkeit unter anderem Schöffen bzw. ehrenamtliche Richter für ihre ehrenamtliche Tätigkeit behördliche E-Mail-Adressen des Gerichts erhalten, welche auch das Gericht nutzt, und keine Daten, die im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit stehen, auf privaten Endgeräte gespeichert werden. Bitte senden Sie mir in diesem Zusammenhang Folgendes zu: - die Anzahl der im Saarland tätigen Schöffen bzw. ehrenamtliche Richter, welche bereits eine dienstliche E-Mail-Adresse zur rechtssicheren und datenschutzkonformen Kommunikation mit dem Gericht zugewiesen/angelegt bekommen haben. - alle Dokumente (Erlasse, Richtlinien, Vereinbarung, Handlungsanweisungen, interne E-Mails etc.), die den Umgang – in jedweder Art – von privaten und dienstlichen E-Mail-Adressen von Schöffen bzw. ehrenamtliche Richtern regeln. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275332/