Dienstliche Kontakte der Bundesministerin, der Staatssekretärin und der parlamentarischen Staatssekretäre im Januar 2020
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc.) hatten Bundesministerin Julia Klöckner, der parlamentarische Staatssekretär Uwe Feiler, die Staatssekretärin Beate Kasch, der parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel, jeweils, im Januar 2020 mit externen Dritten (gemeint sind zum Beispiel Kontakte mit Unternehmen oder Verbänden, keine staatlichen Institutionen)?
2. Wann, mit welchem zeitlichen Umfang und in welcher Form (z.B. Telefon, Treffen) fanden die Kontakte jeweils statt?
3. Welche externen Dritten (sowohl Angabe der privaten Institution als auch der anwesenden Personen) nahmen jeweils teil? Welche ggf. weiteren Personen nahmen auf Seiten des BMEL an den jeweiligen Kontakten teil?
4. Wurden im Vorfeld der jeweiligen Kontakte zu besprechende Themen vereinbart? Wenn ja, welche (wortwörtlich wiedergegeben)? Welche ggf. weiteren Themen wurden jeweils besprochen?
5. Auf wessen Initiative fand jeweils der Kontakt statt (Initiative der externen Dritten oder des BMEL)?
6. Wurden Aufzeichnungen im Zusammenhang mit den jeweiligen Kontakten angefertigt, und wenn ja, welche (z.B. Vorlagen zur Vorbereitung, Vermerke, Protokolle o.Ä.)?
7. Bitte senden Sie uns die Korrespondenz zwischen dem BMEL und den externen Dritten im Zusammenhang mit den jeweiligen Kontakten zu (mit Ausnahme organisatorischer Inhalte zur Terminfindung).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum4. März 2020
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7. April 2020
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