Dienstreisen der Gleichstellungsbeauftragten des BAIUDBw

Bitte senden Sie eine Liste der durch die zivile Gleichstellungsbeauftragte des BAIUDBw und ihre Stellvertreterinnen zwischen Januar 2020 und Dezember 2021 durchgeführten Dienstreisen, die nicht unmittelbar mit einer Personalauswahl zu tun hatten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Dezember 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstreisen der Gleichstellungsbeauftragten des BAIUDBw [#234640]
Datum
5. Dezember 2021 21:33
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie eine Liste der durch die zivile Gleichstellungsbeauftragte des BAIUDBw und ihre Stellvertreterinnen zwischen Januar 2020 und Dezember 2021 durchgeführten Dienstreisen, die nicht unmittelbar mit einer Personalauswahl zu tun hatten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234640/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Dienstreisen der Gleichstellungsbeauftragten des BMVg [#234638], des BAAINBw [#234639], des BAIUDBw [#234640], des…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Dienstreisen der Gleichstellungsbeauftragten des BMVg [#234638], des BAAINBw [#234639], des BAIUDBw [#234640], des BAPersBw [#234641]
Datum
7. Dezember 2021 12:14
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V31 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Anträge vom 05.12.2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anträge vom 5. Dezember 2021 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Für die Beantwortung Ihrer Fragen wäre eine detaillierte Aktenrecherche und Auswertung erforderlich, da die erbetenen Daten so nicht vorliegen bzw. nicht erhoben werden. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG, allerdings kein Recht auf die Zusammenstellung von Auskünften, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Die Pflicht zur Erstellung von entsprechenden Informationen oder Übersichten , z.B. durch statistische Auswertungen, besteht nach dem IFG jedoch nicht. Daher kann eine Beantwortung Ihrer Fragen leider nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Dienstreisen der Gleichstellungsbeauftragten des BMVg [#234638], des BAAINBw [#234639], des BAIUDBw [#234640], des…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Dienstreisen der Gleichstellungsbeauftragten des BMVg [#234638], des BAAINBw [#234639], des BAIUDBw [#234640], des BAPersBw [#234641]
Datum
7. Dezember 2021 12:14
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V31 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Anträge vom 05.12.2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anträge vom 5. Dezember 2021 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Für die Beantwortung Ihrer Fragen wäre eine detaillierte Aktenrecherche und Auswertung erforderlich, da die erbetenen Daten so nicht vorliegen bzw. nicht erhoben werden. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG, allerdings kein Recht auf die Zusammenstellung von Auskünften, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Die Pflicht zur Erstellung von entsprechenden Informationen oder Übersichten , z.B. durch statistische Auswertungen, besteht nach dem IFG jedoch nicht. Daher kann eine Beantwortung Ihrer Fragen leider nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Dienstreisen der Gleichstellungsbeauftragten des BMVg [#234638], des BAAINBw [#234639], des BAIUDBw [#234640], des…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Dienstreisen der Gleichstellungsbeauftragten des BMVg [#234638], des BAAINBw [#234639], des BAIUDBw [#234640], des BAPersBw [#234641]
Datum
7. Dezember 2021 12:14
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V31 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Anträge vom 05.12.2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anträge vom 5. Dezember 2021 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Für die Beantwortung Ihrer Fragen wäre eine detaillierte Aktenrecherche und Auswertung erforderlich, da die erbetenen Daten so nicht vorliegen bzw. nicht erhoben werden. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG, allerdings kein Recht auf die Zusammenstellung von Auskünften, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Die Pflicht zur Erstellung von entsprechenden Informationen oder Übersichten , z.B. durch statistische Auswertungen, besteht nach dem IFG jedoch nicht. Daher kann eine Beantwortung Ihrer Fragen leider nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Dienstreisen der Gleichstellungsbeauftragten des BMVg [#234638], des BAAINBw [#234639], des BAIUDBw [#234640], des…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Dienstreisen der Gleichstellungsbeauftragten des BMVg [#234638], des BAAINBw [#234639], des BAIUDBw [#234640], des BAPersBw [#234641]
Datum
7. Dezember 2021 12:14
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V31 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Anträge vom 05.12.2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anträge vom 5. Dezember 2021 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Für die Beantwortung Ihrer Fragen wäre eine detaillierte Aktenrecherche und Auswertung erforderlich, da die erbetenen Daten so nicht vorliegen bzw. nicht erhoben werden. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG, allerdings kein Recht auf die Zusammenstellung von Auskünften, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Die Pflicht zur Erstellung von entsprechenden Informationen oder Übersichten , z.B. durch statistische Auswertungen, besteht nach dem IFG jedoch nicht. Daher kann eine Beantwortung Ihrer Fragen leider nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen