Dienstreisen der parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks November 2019 bis September 2020

Ich bitte Sie um die komplette Aufstellung aller Dienstreisen der parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks im Zeitraum November 2019 bis einschließlich September 2020.
1. Reiseziel
2. An welchem konkreten Tag wurde diese ausgeführt?
3. Was war der Grund für diese Dienstreise?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte Sie um di…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstreisen der parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks November 2019 bis September 2020 [#204647]
Datum
30. November 2020 00:06
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte Sie um die komplette Aufstellung aller Dienstreisen der parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks im Zeitraum November 2019 bis einschließlich September 2020. 1. Reiseziel 2. An welchem konkreten Tag wurde diese ausgeführt? 3. Was war der Grund für diese Dienstreise?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204647/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 30. November 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informations…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Dienstreisen der parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks November 2019 bis September 2020 [#204647]
Datum
30. November 2020 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 30. November 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zur beiliegenden Anfrage. Die Prüfung Ihres IFG-Antrages hat ergeben, dass die Zusammenstellung der erbetenen Informationen mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden ist. Da sich Ihre Anfrage allgemein auf alle Dienstreisen von Frau Marks bezieht, muss in diesem Fall jeder Tag für den Zeitraum November 2019 bis September 2020 geprüft und händisch ausgewertet werden. Eine händische Suche ist die einzige Möglichkeit, um Ihr Auskunftsbegehren valide beantworten zu können. Die Auswertung wird voraussichtlich mehrere Arbeitsstunden in Anspruch nehmen. Somit handelt es sich bei den von Ihnen erbetenen Informationen um keine einfache Auskunft iSd § 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Daher müssen wir Ihnen Gebühren gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 1.2 der Informationsgebührenverordnung mit einem Gebührenrahmen von 50 bis 100 Euro berechnen. Bitte teilen Sie uns bis zum 07.12.2020 mit, ob Sie Ihre Anfrage trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr [geschwärzt], mit Ihrer Mail vom 30. November 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsges…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Dienstreisen der parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks November 2019 bis September 2020 [#204647]
Datum
11. Dezember 2020 14:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], mit Ihrer Mail vom 30. November 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zur beiliegenden Anfrage. Ihrem Antrag kann stattgegeben werden. Nachfolgend erhalten Sie eine Auflistung aller Dienstreisen für den Zeitraum November 2019 bis einschließlich September 2020. 18.11. - 19.11.2019, Kuratoriumssitzung der Stiftung Lesen e.V. in Mainz 07.01.2020, Leitungsklausur BMFSFJ in Lübbenau 21.01.2020, Ringvorlesung zu 30 Jahre VN-Kinderrechtskonvention der Studiengänge für "Angewandte Kindheitswissenschaften (BA)" und "Kindheitswissenschaften und Kinderrechte (MA)" an der Hochschule Magdeburg-Stendal Bei der Prüfung Ihres Anliegens wurde gegen unsere Einschätzung nun doch ein geringerer Zeitaufwand ermittelt. Daher ergeht dieser Bescheid gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]