Dienstreisen im Sinne des BRKG in den Jahren 2019-2023

ich bitte um Mitteilung der jeweils in den Jahren 2019-2023 durchgeführten Dienstreisen im Sinne des § 2 BRKG in Ihrem Ministerium und Ihrem Geschäftsbereich. Sofern möglich bitte ich um Aufteilung nach Statusgruppen (Beamte/Arbeitnehmer). Sofern mangels Zuständigkeit ein Mitteilung der Dienstreisen in den Geschäftsbereichsbehörden nicht möglich sein sollte, bitte ich darum, die Anfrage entweder an die einzelnen Geschäftsbereichsbehörden weiterzuleiten oder aber mir die zentralen E-Mailadressen zukommen zu lassen, damit ich die Anfrage selbst bei den Geschäftsbereichsbehörden stellen kann. Vielen Dank schon an dieser Stelle.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. August 2023
  • Frist
    16. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bitte um Mitteilung der jeweils i…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstreisen im Sinne des BRKG in den Jahren 2019-2023 [#286077]
Datum
14. August 2023 10:48
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte um Mitteilung der jeweils in den Jahren 2019-2023 durchgeführten Dienstreisen im Sinne des § 2 BRKG in Ihrem Ministerium und Ihrem Geschäftsbereich. Sofern möglich bitte ich um Aufteilung nach Statusgruppen (Beamte/Arbeitnehmer). Sofern mangels Zuständigkeit ein Mitteilung der Dienstreisen in den Geschäftsbereichsbehörden nicht möglich sein sollte, bitte ich darum, die Anfrage entweder an die einzelnen Geschäftsbereichsbehörden weiterzuleiten oder aber mir die zentralen E-Mailadressen zukommen zu lassen, damit ich die Anfrage selbst bei den Geschäftsbereichsbehörden stellen kann. Vielen Dank schon an dieser Stelle.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286077/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr << Antragsteller:in >> mit dieser Zwischennachricht möchten wir Sie gerne über den aktuellen Bea…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Dienstreisen im Sinne des BRKG in den Jahren 2019-2023 [#286077]
Datum
22. August 2023 13:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit dieser Zwischennachricht möchten wir Sie gerne über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres IFG-Antrages informieren. Die Vorabschätzung hinsichtlich des zeitlichen Aufwandes zur Prüfung Ihres IFG-Antrages hat ergeben, dass eine Aufstellung der Dienstreisen nach Statusgruppen für die Jahre 2019-2023 (Beamte/Arbeitnehmer) mit einem deutlich höheren Verwaltungsmehraufwand verbunden sein wird. Das BMFSFJ verfügt diesbezüglich über keine automatisierte Auflistung. Diese Zählung kann nur händisch erfolgen. Die Auszählung der Dienstreisen für die Jahre 2019 bis 2020 muss ebenfalls händisch erfolgen. Daher muss die Recherche im BMFSFJ zum größten Teil händisch durchgeführt und ausgewertet werden. Die Aufstellung wird voraussichtlich mehrere Arbeitsstunden in Anspruch nehmen. Somit handelt es sich bei den von Ihnen erbetenen Informationen um keine einfache Auskunft iSd § 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Daher müssen wir Ihnen Gebühren gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 1.2 der Informationsgebührenverordnung mit einem Gebührenrahmen von 30 bis 250 Euro berechnen. Einfache Anfragen sind vor allem mündliche Auskünfte ohne Rechercheaufwand oder auch einfache schriftliche Auskünfte. Für das Merkmal „einfach“ ist allein der notwendige Verwaltungsaufwand entscheidend, jedoch nicht der Umfang der Auskunft. Im vorliegenden Fall dürfte der zeitliche Aufwand erheblich über dem einer einfachen Anfrage von bis zu 30 Minuten liegen (Teil A Nr. 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der IFGGebV), sodass grundsätzlich der Gebührenrahmen gemäß Teil A Nr. 1.2 der IFGGebV von 30 EUR bis 250 EUR eröffnet wäre. Die konkreten Kosten können allerdings erst mit Abschluss des Verfahrens berechnet werden. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/BJNR000600006.html einsehen können und nach der die Übersendung, der von Ihnen begehrten Informationen, keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt. Für eine gebührenfreie Auskunft können wir Ihnen nur die Gesamtzahl der Dienstreisen (ohne eine Aufteilung nach Statusgruppen) für die Jahre 2021 bis zum Tag der Antragsstellung mitteilen. Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen und durch die Recherche ein erhöhter Verwaltungsmehraufwand entsteht, erhalten Sie einen rechtsmittelfähigen Gebührenbescheid an die unten genannte Postanschrift. Im Hinblick auf die Zurechnung der belastenden Rechtswirkung und zur Sicherstellung der Bestimmungen der Rechtsbehelfsfristen bedarf es einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe. Hinsichtlich aller Dienstreisen für die nachgeordneten Behörden wenden Sie sich bitte an Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und an die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Bitte teilen Sie uns bis zum 01.09.2023 mit, ob und mit welchem Inhalt Sie Ihren Antrag trotz ggfs. anfallender Gebühren aufrecht halten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre ausführliche Nachricht. In diesem Fal…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstreisen im Sinne des BRKG in den Jahren 2019-2023 [#286077]
Datum
23. August 2023 19:19
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre ausführliche Nachricht. In diesem Fall reicht es mir völlig, wenn Sie mir einfach die Anzahl der durchgeführten Dienstreisen in den jeweiligen Jahren mitteilen. Eine Aufteilung der Statusgruppen ist nicht notwendig. Ich freu mich auf Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286077/

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Mail vom 14.08.2023 beantragen Sie auf Grundlage des Informati…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
WG: Dienstreisen im Sinne des BRKG in den Jahren 2019-2023 [#286077]
Datum
24. August 2023 14:03
Status
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Mail vom 14.08.2023 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Informationen zur beiliegenden Anfrage. Mit Mail vom 23.08.2022 haben Sie Ihren IFG-Antrag angepasst und stellen nach dem IFG den Antrag auf Zugang zu folgenden Informationen: "In diesem Fall reicht es mir völlig, wenn Sie mir einfach die Anzahl der durchgeführten Dienstreisen in den jeweiligen Jahren mitteilen. Eine Aufteilung der Statusgruppen ist nicht notwendig." 1. Bescheid Ihrem Antrag kann stattgegeben werden. Nachfolgend erhalten Sie die gewünschten Informationen. Jahr Dienstreisen (insgesamt: Tarifbeschäftigte und Beamt*innen 2021 102 2022 957 01.01. – 15.08.2023 971 2. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach den Vorgaben des § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen