Dienstreisen im Sinne des BRKG in den Jahren 2019-2023

ich bitte um Mitteilung der jeweils in den Jahren 2019-2023 durchgeführten Dienstreisen im Sinne des § 2 BRKG in Ihrem Ministerium und Ihrem Geschäftsbereich. Sofern möglich bitte ich um Aufteilung nach Statusgruppen (Beamte/Arbeitnehmer). Sofern mangels Zuständigkeit ein Mitteilung der Dienstreisen in den Geschäftsbereichsbehörden nicht möglich sein sollte, bitte ich darum, die Anfrage entweder an die einzelnen Geschäftsbereichsbehörden weiterzuleiten oder aber mir die zentralen E-Mailadressen zukommen zu lassen, damit ich die Anfrage selbst bei den Geschäftsbereichsbehörden stellen kann. Vielen Dank schon an dieser Stelle.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. August 2023
  • Frist
    16. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bitte um Mitteilung der jeweils i…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstreisen im Sinne des BRKG in den Jahren 2019-2023 [#286073]
Datum
14. August 2023 10:44
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte um Mitteilung der jeweils in den Jahren 2019-2023 durchgeführten Dienstreisen im Sinne des § 2 BRKG in Ihrem Ministerium und Ihrem Geschäftsbereich. Sofern möglich bitte ich um Aufteilung nach Statusgruppen (Beamte/Arbeitnehmer). Sofern mangels Zuständigkeit ein Mitteilung der Dienstreisen in den Geschäftsbereichsbehörden nicht möglich sein sollte, bitte ich darum, die Anfrage entweder an die einzelnen Geschäftsbereichsbehörden weiterzuleiten oder aber mir die zentralen E-Mailadressen zukommen zu lassen, damit ich die Anfrage selbst bei den Geschäftsbereichsbehörden stellen kann. Vielen Dank schon an dieser Stelle.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286073/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 14.08.2023 beantragen Sie die Mitteilung der jeweil…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
WG: Dienstreisen im Sinne des BRKG in den Jahren 2019-2023 [#286073]
Datum
15. August 2023 14:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 14.08.2023 beantragen Sie die Mitteilung der jeweils in den Jahren 2019-2023 durchgeführten Dienstreisen des BMAS sowie dessen Geschäftsbereichsbehörden. Sie stützen Ihren Antrag auf § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG). Nach dieser Vorschrift hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dabei ist der Informationsanspruch auf die bei der informationspflichtigen Stelle zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich vorhandenen Informationen beschränkt. Des Weiteren gewährt das IFG keinen Anspruch auf die Aufbereitung von Informationen durch die Behörde bzw. die Beschaffung oder Erstellung neuer Informationen, die über die Einsichtnahme in vorhandene amtliche Informationen hinausgeht. Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales liegen keine Angaben über die in den Jahren 2019-2023 durchgeführten Dienstreisen vor, so dass die von Ihnen begehrte Information hier nicht vorhanden ist. Für Dienstreisende des Bundes übernimmt das Bundesverwaltungsamt die zentrale Reisevorbereitung und Kostenabrechnung. Die gewünschten Informationen können ggf. dort erfragt werden. Mit freundlichen Grüßen