Dienstunfälle Coronainfektion

1) Eine Aufstellung (Anzahl) der in Ihrem Zuständigkeitsbereich eingegangenen Anträge auf Anerkennung eines Dienstunfalls aufgrund einer Coronainfektion für die Jahre 2020, 2021 und 2022 (aktueller Sachstand).
2) Weiterhin für die in Punkt 1 genannten Zeiträume eine Aufstellung (Anzahl) der bereits anerkannten Diensunfälle aufgrund einer Coronainfektion.
3) Letztlich die Anzahl offener Antragsverfahren für die in Punkt 1 genannten Zeiträume.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Eine Aufste…
An Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstunfälle Coronainfektion [#243517]
Datum
16. März 2022 14:49
An
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Eine Aufstellung (Anzahl) der in Ihrem Zuständigkeitsbereich eingegangenen Anträge auf Anerkennung eines Dienstunfalls aufgrund einer Coronainfektion für die Jahre 2020, 2021 und 2022 (aktueller Sachstand). 2) Weiterhin für die in Punkt 1 genannten Zeiträume eine Aufstellung (Anzahl) der bereits anerkannten Diensunfälle aufgrund einer Coronainfektion. 3) Letztlich die Anzahl offener Antragsverfahren für die in Punkt 1 genannten Zeiträume.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243517/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Zur Beantwortung Ihrer Fragen verweise ich auf die angefügte …
Von
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Betreff
AW: DSB-FM: LIFG-Antrag - Dienstunfälle Coronainfektion [#243517]
Datum
6. April 2022 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
316,5 KB
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Zur Beantwortung Ihrer Fragen verweise ich auf die angefügte Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg zu einer Anfrage des Herrn Abgeordneten Sascha Binder MdL u.a. SPD vom 25. August 2021 bezüglich der Anerkennung einer COVID-19 Erkrankung als Dienstunfall (LT-Drs. 17/404). Die darin genannten statistischen Erhebungen wurden im August 2021 erhoben. Aktuellere amtliche Zahlen liegen uns nicht vor. Mit freundlichen Grüßen