Dienstvereinbarung der CAU über den Betrieb von Bildaufzeichnungsgeräten zum Zweck der Überwachung

(1) "Dienstvereinbarung der CAU über den
Betrieb von Bildaufzeichnungsgeräten
zum Zweck der Überwachung"
in der aktuell gültigen Variante sowie

(2) die Information seit wann diese gilt, wann diese getroffen wurde und

(3) ob und wenn ja wann
diese von der einen oder anderen Seite gekündigt wurde
bzw. bis wann diese von keiner Seite gekündigt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. September 2023
  • Frist
    20. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) "Dienstvereinbarung der CAU …
An Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstvereinbarung der CAU über den Betrieb von Bildaufzeichnungsgeräten zum Zweck der Überwachung [#288438]
Datum
17. September 2023 22:26
An
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) "Dienstvereinbarung der CAU über den Betrieb von Bildaufzeichnungsgeräten zum Zweck der Überwachung" in der aktuell gültigen Variante sowie (2) die Information seit wann diese gilt, wann diese getroffen wurde und (3) ob und wenn ja wann diese von der einen oder anderen Seite gekündigt wurde bzw. bis wann diese von keiner Seite gekündigt wurde.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288438/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Guten Tag << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem IZG-SH/VIG vom 17.09.2023 kann ich Ihnen f…
Von
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Betreff
WG: Dienstvereinbarung der CAU über den Betrieb von Bildaufzeichnungsgeräten zum Zweck der Überwachung [#288438]
Datum
17. Oktober 2023 17:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem IZG-SH/VIG vom 17.09.2023 kann ich Ihnen folgende Antwort senden: (1) Anbei die Dienstvereinbarung (siehe Anhang), (2) sie wurde auf die DSGVO im Mai 2018 angepasst und vor einigen Monaten reevaluiert, (3) und sie wurde nicht gekündigt. Mit freundlichen Grüßen

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